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Schweiz Zusammenarbeit

Fünf Jahre Taliban, die Schweiz arbeitet wieder in Kabul

Das Deza-Büro wurde im März 2025 wiedereröffnet, nach der Verlegung nach Islamabad. Bern anerkennt die Regierung nicht, führt die humanitären Programme aber weiter.

von Redazione 16. August 2026 3 Min. Lesezeit

Am 15. August 2021 zogen die Taliban in Kabul ein, und Präsident Ashraf Ghani verliess das Land. Fünf Jahre später unterhält die Schweiz ein Büro in der afghanischen Hauptstadt und finanziert weiterhin humanitäre Programme, ohne die Regierung anzuerkennen.

Der Ablauf verlief schrittweise. In den Wochen der Machtübernahme wurde das Schweizer Kooperationsbüro geschlossen und das Personal evakuiert. Die Programme liefen zunächst von Bern aus weiter, ab Februar 2023 von Islamabad. Im März 2025 eröffnete die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit den Sitz in Afghanistan mit einem Expertenteam wieder und stützt sich bei der Umsetzung auf lokale Nichtregierungsorganisationen.

Im vergangenen Jahr stellte der Bund 25 Millionen Franken an Hilfe bereit. Die Vereinten Nationen schätzen die Zahl der Hilfsbedürftigen im Land auf 24 Millionen. Ende 2024 waren siebzehn Schweizer Staatsangehörige in Afghanistan registriert. Der Handel bleibt unbedeutend: 2023 betrugen die Schweizer Ausfuhren 5,14 Millionen Franken, die Einfuhren 1,48 Millionen.

Staaten anerkennen, nicht Regierungen

"Die Schweiz anerkennt Staaten, nicht Regierungen", erinnert das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten. Der Grundsatz erlaubt eine operative Präsenz, ohne die faktische Autorität zu legitimieren. "Zwar bestehen sporadische Kontakte, doch stellen diese weder eine diplomatische Anerkennung noch eine offizielle Legitimierung des Taliban-Regimes dar", präzisiert das EDA.

In der Menschenrechtsfrage ist die Schweizer Position ausdrücklich. "Bern verurteilt die Diskriminierung und Unterdrückung von Frauen und Mädchen in Afghanistan mit aller Entschiedenheit", erklärte ein Sprecher. Im März 2026 wurde das Thema im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen behandelt, der von einer Geschlechterapartheid spricht.

In fünf Jahren haben die Behörden in Kabul die Scharia als Grundlage der Rechtsordnung eingeführt, ein neues Strafprozessrecht erlassen und sogenannte Tugendgesetze verkündet, die eine Vollverschleierungspflicht und Verbote alltäglicher Tätigkeiten enthalten, darunter das Schachspiel. Mädchen und Frauen sind von der Sekundarschule und von der Universität ausgeschlossen.

Der Widerspruch, in dem alle internationalen Organisationen im Land arbeiten, ist derselbe: Die Programme abzubrechen trifft jene Bevölkerung, die man schützen will; sie weiterzuführen bedeutet, in einem institutionellen Rahmen zu wirken, den man verurteilt.

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