Kanton Grenzgänger
Bewilligung G und Steuern: Wie die Grenzgängerarbeit im Tessin heute funktioniert
Seit 2024 gilt das neue Abkommen mit Italien. Wer nach dem 17. Juli 2023 angestellt wurde, zahlt in der Schweiz 80 Prozent der Quellensteuer und danach die Irpef in Italien.
Die Bewilligung G ist die Bewilligung für Personen mit Wohnsitz in Italien, die in der Schweiz arbeiten und täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Sie regelt die Grenzgängerarbeit und ist seit einigen Jahren mit einer neuen Steuerordnung verbunden.
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und trat am 17. Juli 2023 in Kraft. Seine Bestimmungen gelten seit dem 1. Januar 2024 und ersetzen jene der Vereinbarung von 1974. Betroffen sind die Grenzkantone Tessin, Graubünden und Wallis.
Alte und neue Grenzgänger
Entscheidend ist das Datum. Wer den Grenzgängerstatus vor dem 17. Juli 2023 erworben hat, gehört zu den alten Grenzgängern und bleibt nach der früheren Ordnung ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig.
Wer nach diesem Datum begonnen hat, gilt als neuer Grenzgänger. In diesem Fall wird die Quellensteuer im Arbeitskanton erhoben, jedoch reduziert auf 80 Prozent der ordentlichen Ansätze. Das Einkommen ist anschliessend in Italien zu deklarieren und dort der Irpef nach den nationalen Ansätzen zu unterstellen, unter Anrechnung der bereits in der Schweiz bezahlten Steuer. Die Gesamtbelastung hängt somit auch von der italienischen Besteuerung ab.
Arbeitnehmende, die unter das Abkommen fallen, können in der Schweiz keine ordentliche Veranlagung mehr verlangen.
Die Zone der zwanzig Kilometer
Als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gilt, wer in einer Gemeinde wohnt, deren Gebiet innerhalb von zwanzig Kilometern zur Grenze liegt, und täglich an den Wohnort zurückkehrt. Am 23. Dezember 2023 haben die Behörden beider Länder gemeinsam die Liste der Grenzgemeinden festgelegt, die dieses Kriterium erfüllen.
Die Liste hat eine Zwischenkategorie geschaffen: jene der Personen in den sogenannten neuen Grenzgemeinden, also Orten, die mit der neuen Definition in die Zone gerückt sind. Ihre steuerliche Stellung erforderte nachträgliche Klärungen durch die Verwaltungen.
Wer nicht unter die Grenzgängerdefinition des Abkommens fällt, etwa weil er weiter als zwanzig Kilometer entfernt wohnt oder nicht täglich zurückkehrt, untersteht weiterhin den allgemeinen Regeln der Quellensteuer und des Doppelbesteuerungsabkommens. Die Steuerverwaltung stellt einen Simulator zur Verfügung, mit dem sich die eigene Kategorie überprüfen lässt.
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