Kanton Politische Rechte
Briefliche Stimmabgabe im Tessin: Wie es geht und wann die Frist abläuft
Stimmzettel, die nach 12.00 Uhr am Abstimmungstag beim Wahlbüro eintreffen, werden nicht gezählt. Der Stimmrechtsausweis muss handschriftlich unterschrieben und darf nicht zerschnitten werden.
Im Tessin kann brieflich gestimmt werden, sobald das Material zu Hause eintrifft. Es ist die meistgenutzte Form, und zugleich jene, in der sich die Fehler häufen, die eine Stimme ungültig machen.
Der offizielle Umschlag enthält den Stimmrechtsausweis, die amtlichen Stimmzettel, die inneren Couverts für die ausgefüllten Zettel, bei eidgenössischen Abstimmungen das Bundesbüchlein und die kantonalen Anleitungen.
Die Regeln, die eine Stimme gültig machen
Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der ausgefüllte und unterschriebene Stimmrechtsausweis beiliegt. Die Unterschrift muss eigenhändig erfolgen, und der Ausweis ist mit den verlangten Angaben zu ergänzen, darunter das vollständige Geburtsdatum. Der Ausweis darf weder zerschnitten noch beschädigt werden und ist korrekt in das Rücksendecouvert einzulegen.
Die Stimmzettel werden von Hand ausgefüllt, mit einem schwarzen oder dunkelblauen Kugelschreiber. Filzstifte und Bleistift sind nicht zu verwenden. Die ausgefüllten Zettel kommen in die dafür vorgesehenen inneren Couverts, die anschliessend in den offiziellen Rücksendeumschlag gelegt werden.
Die Frist ist klar: Stimmzettel, die nach 12.00 Uhr am Tag der Abstimmung oder der Wahl beim Wahlbüro eintreffen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt. Das Versanddatum zählt nicht. Wer den Umschlag erst in den letzten Tagen der Post übergibt, riskiert deshalb, zu spät zu sein. Viele Gemeinden stellen darum eine Urne oder einen Briefkasten bereit, in den das Material direkt eingeworfen werden kann.
Die weiteren Möglichkeiten
Es bleibt möglich, im Wahllokal zu stimmen, mit dem Stimmrechtsausweis und dem zu Hause erhaltenen amtlichen Stimmzettel.
Zudem gibt es die begleitete Stimmabgabe. Wer eine offensichtliche körperliche Beeinträchtigung aufweist, kann vom Wahlbüro die Bewilligung erhalten, sich in die Kabine begleiten zu lassen. Die Beurteilung erfolgt von Fall zu Fall durch das Büro, das eingereichte medizinische Unterlagen berücksichtigen kann.
Die Regeln gelten für eidgenössische, kantonale und kommunale Urnengänge. Der nächste grosse Termin des Kantons sind die Kantonswahlen im April 2027.
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