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Schweiz Urteil

Lawine von Meiringen, Bergführerin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Das Gericht in Thun sprach eine bedingte Geldstrafe aus. Zwei Jugendliche waren im März 2023 auf einer Skitour ums Leben gekommen.

von Redazione 16. August 2026 2 Min. Lesezeit

Das Regionalgericht Thun hat die Führungsperson einer Skitourengruppe, die oberhalb von Meiringen im Berner Oberland von einer Lawine erfasst wurde, wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Strafe beträgt 150 Tagessätze zu 90 Franken, bedingt. Die begleitende Person wurde freigesprochen.

Das Unglück ereignete sich am 21. März 2023 im Gebiet Gstelliwang. In der Lawine starben ein achtzehnjähriger Brite und eine gleichaltrige US-Amerikanerin, Teilnehmende einer von einer Privatschule organisierten Tour. Der Leichnam des zweiten Opfers wurde erst drei Monate später gefunden.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Wahl der Abfahrtsroute. Die Gruppe hatte einen ersten Abschnitt bereits problemlos befahren. Der zweite, an dem sich die Lawine löste, wies eine Neigung von mehr als vierzig Grad auf und lag oberhalb einer mehrere hundert Meter hohen Felswand. Das Bulletin nannte Gefahrenstufe zwei von fünf, bezeichnet als mässig.

Was zu wissen zählte

Vor Gericht machte die verurteilte Person geltend, keinen wesentlichen Unterschied zur ersten Abfahrt bemerkt und die Lage für sicher gehalten zu haben. Die Staatsanwaltschaft hielt dagegen, Neigung und Geländeform hätten eine eigenständige Beurteilung verlangt, unabhängig vom Ausgang des vorangegangenen Abschnitts.

Eine mässige Gefahrenstufe bedeutet nicht Gefahrlosigkeit. Es ist jene Stufe, auf die in der Schweiz der grösste Anteil tödlicher Unfälle entfällt, gerade weil die Risikowahrnehmung sinkt, während die Bedingungen für einen Abgang an steilen Hängen weiterhin gegeben sind. Die etablierten Verhaltensregeln sehen in solchen Fällen vor, Abschnitte über vierzig Grad zu meiden, besonders oberhalb einer Absturzzone.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Unterscheidung zwischen Verurteilung und Freispruch entspricht der Aufteilung der Verantwortung bei der Führung einer Gruppe: Der Entscheid über die Route liegt bei jener Person, die über die berufliche Qualifikation verfügt.

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