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Kanton Krankenkasse

Prämienverbilligung im Tessin: Wer Anspruch auf Ripam hat und wie man sie beantragt

Das Gesuch muss bis zum 31. Dezember des Vorjahres eingereicht werden. Einzelne Gruppen erhalten die Verbilligung, ohne etwas unternehmen zu müssen.

von Brenno 13. August 2026 3 Min. Lesezeit

Die Ripam ist die Verbilligung der Krankenkassenprämien: ein öffentlicher Beitrag für Menschen mit Wohnsitz im Tessin, denen die Bezahlung der Prämien schwerfällt. Entschieden wird von der Sozialversicherungsanstalt, welche die wirtschaftliche und familiäre Lage der gesuchstellenden Person prüft.

Der Beitrag wird nicht auf das Konto der begünstigten Person überwiesen. Der Kanton zahlt ihn direkt der Krankenkasse, die daraufhin die zu zahlende Prämie senkt.

Wer kein Gesuch stellen muss

Einzelne Gruppen erhalten die Ripam automatisch und müssen kein Gesuch einreichen. Dazu gehören Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV, Personen mit ergänzenden Kinderzulagen (AFI) oder Kleinkinderzulagen (API), Personen mit Sozialhilfe und Personen mit ausserordentlichen Arbeitslosenentschädigungen. In diesen Fällen erledigen die zuständigen Dienststellen das Nötige.

Alle anderen müssen ein Gesuch stellen. Vor dem Ausfüllen lohnt sich der Online-Rechner der Anstalt, mit dem sich der Anspruch abschätzen lässt, ohne das Verfahren zu eröffnen.

Die Frist, die man nicht verpassen darf

Die Frist ist der 31. Dezember des Jahres vor jenem, für das die Verbilligung verlangt wird. Wer die Ripam für 2027 will, muss also bis Ende 2026 handeln.

Die Frist ist entscheidend, denn ein verspätetes Gesuch holt die verlorenen Monate nicht auf. Wird das Gesuch im Laufe des betreffenden Jahres eingereicht, entsteht der Anspruch erst ab dem Monat nach der Einreichung. Ob man im Sommer oder im Herbst einreicht, ändert nichts; zu spät einzureichen dagegen schon.

Das Formular ist über das Portal der Sozialversicherungsanstalt erhältlich, die jedes Jahr aktualisierte Anleitungen zusammen mit den Unterlagen veröffentlicht.

Das Thema wiegt im Tessin schwerer als anderswo. Der Kanton weist weiterhin die höchsten Kosten pro versicherte Person der Schweiz auf, und der Anteil des Haushaltseinkommens, den die Prämien beanspruchen, gehört zu den höchsten des Landes. Die Ripam ist das Instrument, mit dem das System dieses Ungleichgewicht teilweise ausgleicht. Es wirkt jedoch nur, wenn die Berechtigten es fristgerecht nutzen.

Wer sich über die eigene Lage unsicher ist, kann sich an den Schalter der Anstalt wenden. Diese prüft den Anspruch auch dann, wenn sich das Einkommen im Laufe des Jahres verändert hat.

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