Kanton Kalender
Die fünfzehn offiziellen Feiertage des Kantons Tessin
Die Liste ist im Gesetz vom 15. Dezember 2009 festgelegt und umfasst auch Josefstag, Peter und Paul sowie Mariä Empfängnis. Arbeitsrechtlich sind es dem Sonntag gleichgestellte Tage.
Das Tessin kennt fünfzehn offizielle Feiertage, mehr als jeder andere Schweizer Kanton. Die Liste ist im Gesetz über die offiziellen Feiertage im Kanton Tessin vom 15. Dezember 2009 festgehalten und bleibt von Jahr zu Jahr gleich.
Feiertage sind Neujahr am 1. Januar, Dreikönigstag am 6. Januar, Josefstag am 19. März, Ostermontag, Tag der Arbeit am 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Peter und Paul am 29. Juni, der Nationalfeiertag am 1. August, Mariä Himmelfahrt am 15. August, Allerheiligen am 1. November, Mariä Empfängnis am 8. Dezember, Weihnachten am 25. Dezember und der Stephanstag am 26. Dezember.
Vier dieser Anlässe haben kein festes Datum, weil sie von Ostern abhängen: Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam verschieben sich jedes Jahr.
Was sie für Arbeitnehmende bedeuten
Arbeitsrechtlich sind diese fünfzehn Tage für Betriebe, die dem Bundesgesetz über die Arbeit unterstehen, dem Sonntag gleichgestellt. Es gelten somit die Regeln über die Sonntagsarbeit nach den Artikeln 18 und 19 desselben Gesetzes.
Praktisch bedeutet das, dass Arbeit an diesen Tagen nicht absolut verboten ist, aber die für den Sonntag vorgesehenen Bewilligungen und Ausgleiche erfordert. Ausnahmen betreffen Branchen, die ihrer Natur nach ohne Unterbruch arbeiten, etwa das Gesundheitswesen, den Verkehr sowie Teile der Gastronomie und des Handels.
Im Jahr 2026 fallen einige Anlässe auf das Wochenende und bringen deshalb keinen zusätzlichen freien Tag. Mariä Himmelfahrt am 15. August fällt auf einen Samstag, Allerheiligen am 1. November auf einen Sonntag.
Die hohe Zahl der Feiertage unterscheidet das Tessin vom Rest der Schweiz und geht auf die katholische Tradition des Kantons zurück. Mehrere reformierte Kantone anerkennen weniger als die Hälfte davon, was zu spürbaren Unterschieden für Menschen führt, die jenseits des Gotthards arbeiten, sowie für Unternehmen mit Standorten in mehreren Kantonen. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt der Kalender des Arbeitsorts, nicht jener des Wohnorts.
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