Wirtschaft Agrarpolitik
Bern eröffnet Vernehmlassung zur neuen Agrarpolitik ab 2030
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) eröffnet, die den Landwirten mehr Handlungsspielraum geben soll. Für die Periode 2030-2033 sind Ausgaben von 13,8 Milliarden Franken vorgesehen.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030, der AP30+, eröffnet. Sie läuft bis zum 8. Dezember. Erklärtes Ziel ist es, den Handlungsspielraum der Landwirte zu erweitern und damit die Ernährungssicherheit des Landes zu stärken. Die Reform betrifft auch die übrige Lebensmittelkette und die Konsumentinnen und Konsumenten, die zu mehr Verantwortung für die Nachhaltigkeit des Ernährungssystems aufgerufen werden.
Vier Handlungsfelder, von Direktzahlungen bis zum Markt
Die Reform gliedert sich in vier Handlungsfelder. Das erste betrifft die Direktzahlungen für Ökologie und Tierwohl: Die Beiträge sollen künftig an konkrete Ergebnisse geknüpft werden statt an die Einhaltung detaillierter Vorschriften. Diesen Ansatzwechsel verbindet die Regierung mit der Digitalisierung, um den administrativen Aufwand entlang der Kette zu senken. Dafür braucht es allerdings eine neue gesetzliche Grundlage.
Das zweite Handlungsfeld betrifft das Funktionieren der Märkte: mehr Marktbeobachtung und ausgeweitete Solidaritätsmassnahmen, mit zusätzlicher Unterstützung für den Milchsektor und für pflanzliche Kulturen für die menschliche Ernährung. Das dritte setzt auf den Pflanzenschutz, mit nützlichen Insekten, nachhaltigen Technologien und mehr Ausbildung, sowie Unterstützung für die Betriebe bei der Anpassung an den Klimawandel. Das vierte betrifft Detailhandel und Konsumenten, über Zielvereinbarungen mit dem Handel und Kampagnen für Schweizer Produkte.
Finanziell wird der Bundesrat dem Parlament einen Zahlungsrahmen von 13,8 Milliarden Franken für die Periode 2030-2033 beantragen. Der Betrag liegt 123 Millionen unter jenem der vorangegangenen vier Jahre, aber 80 Millionen über dem, was der Finanzplan für 2030 vorsah.
Offen bleibt, ob der Wechsel zu ergebnisorientierten Zahlungen die Bürokratie tatsächlich verringern wird, oder ob die neue gesetzliche Grundlage und die Zielvereinbarungen mit dem Handel am Ende eine zusätzliche Regulierungsebene schaffen. Auch die zusätzliche Unterstützung für den Milchsektor und die pflanzlichen Kulturen wird an ihrer Wirkung auf den Wettbewerb und die Kosten für die Steuerzahlenden zu messen sein.
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