Kanton Türkische Spionage
Prozess in Bellinzona wegen Spionage für die Türkei
Ein Ex-Pizzabäcker aus Biel, ein 45-jähriger türkischer Staatsbürger, wird beschuldigt, dem türkischen Geheimdienst Informationen über Personen übermittelt zu haben, die mit der PKK in Verbindung stehen. Der Prozess findet am Bundesstrafgericht in Bellinzona statt, grösstenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat heute das Verfahren gegen einen 45-jährigen türkischen Staatsbürger eröffnet, der seit Jahren als Pizzabäcker in Biel arbeitet. Gemäss der Bundesanwaltschaft hat der Mann zwischen Juli 2018 und Mai 2019 59 Nachrichten an den türkischen Geheimdienst und andere Sicherheitsbehörden geschickt. Die Nachrichten enthielten Informationen über Personen und Treffen im Zusammenhang mit der PKK, der Arbeiterpartei Kurdistans. In der Schweiz ist die PKK keine verbotene Organisation. In der Türkei, in der Europäischen Union und in den USA gilt sie hingegen als terroristische Gruppierung. Die Anklage lautet auf politische Spionage. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.
Der Fall geht auf den März 2019 zurück. Der Bruder des Arbeitgebers des Angeklagten fliegt für eine Hochzeit in die Türkei und wird bereits am Flughafen verhaftet. Er wird später wegen Propaganda für die PKK verurteilt. In den Akten der türkischen Polizei taucht eine Handynummer auf: Es ist jene des Pizzabäckers. Der Inhaber der Pizzeria entdeckt dies, als er die Nummer wählt.
Im Mai 2019 stellen der Inhaber und weitere Kurden den Mann im Keller des Lokals zur Rede. Sie schlagen und bedrohen ihn, nehmen ihm das Telefon weg und sperren ihn für rund zwanzig Minuten in die Kühlzelle. Für diese Taten wurden vier Männer bereits rechtskräftig verurteilt. Heute sitzt das damalige Opfer selbst auf der Anklagebank.
Geschwärzte Akten und umstrittene Beweise
Das Gericht hat die Anklageschrift weitgehend geschwärzt und auf Antrag der Bundesanwaltschaft einen Teil der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Nach Ansicht der Richter bilden diese Daten den Kern der Anklage selbst: Ihre Veröffentlichung würde Informationen verbreiten, die das Gesetz schützen will.
Die Beweise stützen sich vor allem auf Daten eines Mobiltelefons, das Privatpersonen dem Angeklagten gewaltsam entrissen und später der Polizei übergeben hatten. Die Verteidigung macht geltend, diese Daten dürften im Verfahren nicht verwendet werden. Die Bundesanwaltschaft entgegnet, der Angeklagte, der damals als Opfer galt, habe sich der Analyse des Telefons nicht widersetzt. Das Gericht muss nun klären, ob die Beweise zulässig sind, da das Gesetz bei schweren Straftaten Ausnahmen vorsieht.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) schätzt das Spionagerisiko in der Schweiz als hoch ein. Die grössten Gefahren gehen von Russland und China aus. Russische Agenten agieren oft unter diplomatischer Tarnung, etwa im Umfeld der Vereinten Nationen in Genf. China setzt hingegen Mitarbeitende ohne diplomatischen Status ein, die die taiwanische, tibetische und uigurische Gemeinschaft, Anhänger von Falun Gong und Demokratieaktivisten überwachen, zusammen mit jenen, die sie in der Schweiz unterstützen.
Bereits 2020 meldete der NDB eine Zunahme türkischer Aktivitäten unter den Landsleuten in der Schweiz. Prozesse bleiben jedoch selten: Aus aussenpolitischen Gründen werden Agenten mit diplomatischer Tarnung meist diskret aufgefordert, das Land zu verlassen. Laut NDB stehen in solchen Fällen die Souveränität der Schweiz und die Sicherheit der hier lebenden Menschen auf dem Spiel, einschliesslich jener ausländischer Herkunft.
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