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Schweiz Automatische Bussen

Uster: eine Million Franken Bussen mit nie zugelassenen Kameras

Die Zürcher Gemeinde Uster hat mit Kameras, die einen Bahnübergang überwachten, über eine Million Franken an Bussen eingenommen – obwohl das System nie vom Eidgenössischen Institut für Metrologie zugelassen wurde. Die Anlage ist inzwischen abgeschaltet, ihre Rechtmässigkeit bleibt umstritten.

von Gottardo 16. August 2026 3 Min. Lesezeit

Ein Bahnübergang in Uster im Kanton Zürich war Schauplatz häufiger Unfälle, auch wenn es sich oft nur um Sachschäden handelte. Um das Problem einzudämmen, hatte die Stadtpolizei Überwachungskameras installiert, die von Februar bis Oktober 2025 in Betrieb waren und automatisch all jene büssten, die trotz bereits blinkender Warnlichter die Gleise überquerten. Die Bilanz, die in den vergangenen Tagen von der Presse veröffentlicht wurde, lautet: 4'400 Bussen für insgesamt über eine Million Franken, die von der Gemeinde eingenommen wurden.

Die Kameras sind inzwischen abgeschaltet. Die Gemeinde und der Bund sind sich über die Rechtmässigkeit der Anlage nicht einig.

Eine nie beantragte Zulassung

Uster erklärt, vor der Installation «molti aspetti, anche giuridici» (viele Aspekte, auch rechtlicher Natur) geprüft zu haben, und hält das System für vollständig legal. Das Bundesamt für Strassen ist anderer Meinung: Ein solches Gerät dürfe nur büssen, wenn es Verstösse «in modo davvero affidabile» (wirklich zuverlässig) erfasse und vom Eidgenössischen Institut für Metrologie zugelassen sei. Die Kameras von Uster wurden nie einer solchen Prüfung unterzogen. Für die Gemeinde war die Kontrolle ohnehin nicht nötig, da es sich nicht um einen Geschwindigkeitsradar handle, sondern um ein Instrument, das lediglich einen bereits offensichtlichen Verstoss dokumentiere.

Umstritten sind auch die Aktivierungszeiten: Die Kamera löste sechs Sekunden nach dem Einschalten des Blinklichts aus, eine Verzögerung, die etwa im Vergleich zu einer gewöhnlichen Ampel als übermässig beurteilt wird.

Das Projekt bleibt vorerst sistiert. Bereits bezahlte Bussen werden nicht zurückerstattet. Von den gebüssten Personen haben 138 Einsprache erhoben: Bei 69 von ihnen wurde die Busse mit einem formellen Entscheid bestätigt, bei den übrigen 69 wurde das Verfahren mangels Beweisen eingestellt, nachdem Zweifel an der vollständigen Konformität der Anlage aufgekommen waren. Sollte sich die Rechtmässigkeit des Systems, die weiterhin zur Diskussion steht, als nicht gegeben erweisen, würden auch diese 69 Personen entschädigt.

In der Schweiz müssen Instrumente für automatische Bussen vom Eidgenössischen Institut für Metrologie zugelassen werden, das für die Zuverlässigkeit amtlicher Messungen bürgt; für Radargeräte ist zudem eine periodische, in der Regel jährliche Nacheichung vorgesehen. Das Fehlen einer Zulassung kann als Argument gegen die Zuverlässigkeit einer Messung geltend gemacht werden und hat in einigen Fällen dazu geführt, dass Gerichte die Busse aufgehoben haben. Genau darum dreht sich der Fall Uster: Für die Gemeinde erfasste das System lediglich einen bereits offensichtlichen Verstoss; für die Bundesbehörden handelt es sich hingegen um ein eigentliches Messinstrument, das denselben Regeln wie ein Radar unterliegt.

Die Gemeinde behält unterdessen die bereits von den gebüssten Personen eingenommenen Gelder, während der Rechtsstreit über die Rechtmässigkeit des Systems offen bleibt und im Fall eines ungünstigen Ausgangs zu weiteren Rückerstattungen und Kosten für die Gemeindekasse führen könnte.

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