Schweiz Gesundheit
Basel: ADHS-Abklärungen jahrelang an Praktikanten delegiert
Die Universitären Psychiatrischen Kliniken bestätigen, dass Psychologiestudierende an den diagnostischen Verfahren beteiligt sind. Geprüft wird auch die Abrechnung über die Grundversicherung.
Die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) haben Abklärungen zur Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung jahrelang weitgehend an Studierende delegiert. Das schreibt die "NZZ am Sonntag". Die Kliniken erklärten am Sonntag, es seien ihnen bisher keine Fälle bekannt, in denen dies zu einer Fehldiagnose geführt habe, und hielten fest, dass Psychologiepraktikantinnen und -praktikanten im Rahmen ihrer Ausbildung in standardisierte diagnostische Verfahren einbezogen würden.
Die Zeitung zitiert ehemalige Praktizierende, wonach diese die ADHS-Abklärungen teilweise praktisch allein durchgeführt und diagnostische Vorschläge formuliert hätten. Die formale Verantwortung für die Diagnose habe anschliessend eine Psychologin übernommen, welche die Patientinnen und Patienten nicht persönlich gesehen habe.
Die UPK liessen verlauten, sie prüften derzeit die konkrete Ausgestaltung der damaligen Abläufe und die fachliche Supervision. Die Ergebnisse würden ausgewertet, und die Kliniken sagten zu, transparent über allfällige Massnahmen zu informieren.
Der Knackpunkt der Abrechnung
Ein zweites Kapitel betrifft die Kosten. Der Krankenversichererverband Prioswiss hält eine Abrechnung zulasten der Grundversicherung für unzulässig, wenn die Leistungen von Studierenden erbracht wurden. Auch dazu haben die UPK Abklärungen angekündigt.
Die Kliniken geben an, bereits vor der Veröffentlichung des Artikels Verbesserungen eingeleitet zu haben. Die fachliche Begleitung der Studierenden wurde verstärkt, und die Fallbesprechungen werden nun von der neuen psychologischen Co-Leitung geführt. Zudem ist ein Ausbau der psychologischen und ärztlichen Fachressourcen vorgesehen.
Für die Betroffenen ist die Frage nicht nebensächlich. Eine ADHS-Diagnose kann einen Anspruch auf Nachteilsausgleich in Ausbildung oder Studium begründen und führt oft zu einer jahrelangen Medikation. Zwischen 2020 und 2024 haben sich die Verschreibungen von ADHS-Medikamenten in der Schweiz beinahe verdoppelt. Verschrieben werden die Mittel allerdings von Ärztinnen und Ärzten, nicht von Psychologinnen und Psychologen.
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