Schweiz Überwachung
Das Bundesgericht hebt Teile des Berner Polizeigesetzes auf
Bodycams dürfen nicht zur Strafverfolgung eingesetzt werden, und Fahrzeugdaten ohne Treffer sind sofort zu löschen. Es ist die zweite Niederlage für das kantonale Gesetz.
Das Bundesgericht hat die im August 2024 in Kraft getretene Revision des Polizeigesetzes des Kantons Bern teilweise aufgehoben. Die Beschwerde stammte von den Demokratischen Juristinnen und Juristen, von Bürgerrechtsorganisationen und von linken Parteien, die vor Massenüberwachung und unverhältnismässigen Eingriffen in die Grundrechte warnten.
Nach über drei Stunden Beratung in öffentlicher Sitzung gaben die Richterinnen und Richter den Beschwerdeführenden in mehreren Punkten recht.
Bodycams nur präventiv
Das Gericht hob die Bestimmungen auf, die den Einsatz von Bodycams zur Strafverfolgung erlaubten. Die von den Einsatzkräften getragenen Kameras bleiben zulässig, aber nur mit präventiver Funktion, also um eine Eskalation zu verhindern, nicht um Beweise für ein Verfahren zu sammeln.
Zur automatisierten Fahrzeugfahndung hielt das Bundesgericht fest, dass die Aufbewahrung von Daten ohne Treffer unverhältnismässig ist. Diese Aufzeichnungen, sogenannte No-Hit-Daten, müssen sofort gelöscht werden. Das ist der technisch bedeutsamste Punkt, weil er die Masse jener Fahrten betrifft, die unterschiedslos von Personen erfasst werden, gegen die keinerlei Fahndung läuft.
Zudem hoben die Richterinnen und Richter die Regeln auf, die es erlaubten, nach einem Treffer beim Kennzeichen die Fahrzeuginsassen zu fotografieren. Eine solche Massnahme stelle einen schweren Eingriff in die Grundrechte dar und sei bei geringfügigen Delikten nicht angemessen.
Abgewiesen wurde hingegen die Beschwerde gegen die sogenannte Lex Reitschule, jene Norm, die dem Kanton erlaubt, den Gemeinden Überwachungsmassnahmen aufzuerlegen. Hier ist der Entscheid verfahrensrechtlich: Einzelne Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine sind nicht befugt, Massnahmen anzufechten, die nur Gemeinden betreffen.
Es ist nicht der erste Rückschlag für das Berner Gesetz. Bereits 2020 hatte das Bundesgericht die Bestimmungen zur GPS-Überwachung und jene zur Wegweisung von Fahrenden aufgehoben.
Das Urteil reicht über den Kanton hinaus. Mehrere kantonale Polizeigesetze enthalten ähnliche Regeln zu Bodycams und automatischer Kennzeichenerfassung, und die von den Bundesrichterinnen und Bundesrichtern gesetzten Kriterien werden zum Massstab für deren Beurteilung.
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