Schweiz Bilaterale Abkommen
Travailsuisse: Ohne Lohnschutz ist das EU-Paket abzulehnen
Die Wirtschaftskommission des Ständerats hat einzelne flankierende Massnahmen gestrichen. Die Gewerkschaft kündigt an, ein Nein an der Urne bleibe eine Option.
Der Präsident von Travailsuisse, Adrian Wüthrich, hat erklärt, eine Ablehnung des Abkommenspakets mit der Europäischen Union bleibe eine Option, falls die vierzehn Massnahmen zum Lohnschutz nicht genehmigt würden. Die Stellungnahme folgt auf die Entscheide der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats.
Die Kommission hat zwei Elemente des mit den Sozialpartnern ausgehandelten Dispositivs gestrichen. Das erste ist der nationale Kündigungsschutz für Mitglieder der Arbeitnehmervertretungen, der nach Ansicht der Kommissionsmehrheit aus der Umsetzung des Pakets herausgehalten werden kann. Das zweite ist die Verschärfung der Solidarhaftung der auftraggebenden Unternehmen für die Arbeitsbedingungen bei ihren Subunternehmen.
Wüthrich sagte, er könne den Vorschlag der Kommission nicht nachvollziehen. Die vierzehn Massnahmen waren gerade als Antwort auf die Bedenken der Gewerkschaften zur Öffnung des Arbeitsmarkts erarbeitet worden. Einen Teil davon zu streichen bedeutet für Travailsuisse, das Gesamtgleichgewicht der Einigung wieder infrage zu stellen.
Zwei Kommissionen, zwei Lesarten
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats unterstützt die Lohnschutzmassnahmen dagegen in ihrer ursprünglichen Form. Beide Lesarten gelangen in der Herbstsession ins Plenum, das damit zum ersten Termin wird, an dem sich das Parlament zwischen den zwei Ansätzen entscheiden muss.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte ein leichteres Dispositiv verlangt und argumentiert, die erweiterte Haftung für Subunternehmen erhöhe den administrativen Aufwand jener Firmen, die Arbeiten an Dritte vergeben. Besonders heikel ist der Punkt im Bauhauptgewerbe, wo die Ketten von Unteraufträgen lang sind und Kontrollen der Mindestlöhne an der Schwierigkeit scheitern, bis zum Auftraggeber zurückzugehen.
Für das Tessin ist die Frage nicht theoretisch. Der Kanton weist gemessen an der Erwerbsbevölkerung den höchsten Anteil aus dem Ausland entsandter Arbeitskräfte auf, und die kantonalen paritätischen Kommissionen melden seit Jahren, dass sich die Verstösse genau in den Unterauftragsketten häufen. Ein Dispositiv, das die Haftung des auftraggebenden Unternehmens lockert, hätte hier stärkere Folgen als anderswo.
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