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Verkehr ’45: Finanzkontrolle rügt wichtige Mängel

Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert das Ausbauprogramm für Strasse, Schiene und Agglomerationsverkehr mit Zeithorizont 2045: unvollständige Entscheidungsgrundlagen, überschätzte Rentabilität und ungewisse Finanzierung für ein Paket von 50 Milliarden Franken.

von Gottardo 15. September 2026 3 Min. Lesezeit

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat Verkehr ’45 geprüft, das Programm, mit dem der Bundesrat bis 2045 das Strassennetz, das Schienennetz und den Agglomerationsverkehr ausbauen will. Das am Montag veröffentlichte Urteil spricht von "wichtigen Mängeln" bei den Entscheidungsgrundlagen, bei der Einschätzung der Rentabilität und bei der Finanzierung.

Das Projekt befindet sich seit Juni bis zum 9. Oktober in der Vernehmlassung. Es sieht Investitionen von rund 50 Milliarden Franken vor. Ein erstes Paket von 11 Milliarden soll Anfang nächstes Jahr ins Parlament gelangen, eine zweite Botschaft ist für 2031 vorgesehen.

Das Umfeld ist nicht das günstigste. Im November 2024 hat das Volk sechs Autobahnausbauten abgelehnt. Im gleichen Zeitraum teilte der Bund mit, dass die bereits bewilligten Bahnprojekte rund 14 Milliarden Franken mehr kosten werden als ursprünglich geplant, vor allem wegen unumgänglicher Zusatzarbeiten.

Die EFK erkennt Verkehr ’45 ein Verdienst zu: Erstmals wurden Strasse, Schiene und städtischer Verkehr gemeinsam bewertet, und einige ältere Projekte wurden infrage gestellt. Die Finanzaufsichtsbehörde hatte jedoch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie den Bundesrat bereits vor der Vernehmlassung aufgefordert, das Programm auszusetzen, bis die wichtigsten Fragen geklärt seien. Der Antrag wurde nicht angenommen.

Rechnungen, die nicht aufgehen

Die Prioritäten des Programms stützen sich weitgehend auf ein Gutachten der ETH Zürich, dessen Auftrag laut EFK jedoch zu eng gefasst war, um die Kohärenz zwischen den Projekten zu gewährleisten. Die als Referenz verwendeten Verkehrsprognosen stammen aus dem Jahr 2021, und aktualisierte Daten für 2026 werden für die Botschaft im nächsten Jahr nicht bereit sein. Auch die CO2-Kosten seien im Vergleich zum aktuellen Wissensstand unterschätzt, während einige Variablen mehrfach berücksichtigt wurden. Das Ergebnis sei laut EFK eine Gesamtrentabilität, die vermutlich tiefer liegt als angegeben, und aktualisierte Daten würden zu anderen Prioritäten führen. Die Kontrollstelle bemängelt zudem das Fehlen eines systematischen Vergleichs mit kostengünstigeren Alternativen zum Autobahnausbau.

Zwei von der Prüfung genannte Beispiele: der neue Bahntunnel am Grimsel zwischen dem Berner Oberland und dem Oberwallis, bei dem die Betriebskosten die Einnahmen übersteigen würden, und der sechsspurige Ausbau der Autobahn A1 zwischen Perly und Bernex im Kanton Genf, dessen Rentabilität statt der angenommenen 90 Rappen nur noch 30 Rappen pro investierten Franken betrüge.

Bei der Finanzierung weist die EFK auf Liquiditätsrisiken für den Bahninfrastrukturfonds bereits ab den 2030er-Jahren hin, die einzelne Bauvorhaben über 2045 hinaus verzögern könnten. Beim Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr liegen die erwarteten Einnahmen (9,5 Milliarden Franken bis 2045) deutlich unter den geschätzten Ausgaben (16,3 Milliarden): eine Lücke, die auf der Annahme einer noch nicht bewilligten Abgabe auf Elektrofahrzeugen und einer Erhöhung der Mineralölsteuer beruht.

Das UVEK und die zuständigen Bundesämter weisen die Kritik zurück. In ihrer Stellungnahme vertreten sie die Ansicht, dass sich die Prioritätensetzung nicht starr an Rentabilitätsberechnungen orientieren dürfe und dass auch nicht quantifizierbare Faktoren wie die Resilienz der Verkehrsnetze und die regionale Entwicklung berücksichtigt werden müssten.

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