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Lex UBS: Ständeratskommission nimmt sich Zeit bis zum 31. August

Die WAK-S tritt auf die Vorlage des Bundesrats ein, verschiebt aber den Entscheid zur Unterlegung der Auslandsbeteiligungen. Geprüft wird eine Variante, die auch AT1-Kapital einbezieht.

von Gottardo 11. August 2026 2 Min. Lesezeit

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats hat den Entscheid zum umstrittensten Punkt der Bankenreform verschoben: wie viel Eigenkapital systemrelevante Banken für ihre Beteiligungen im Ausland halten müssen. Die Bestimmung betrifft praktisch ein einziges Institut, die UBS, und ist jene, die die öffentliche Debatte Lex UBS getauft hat.

Auf die Vorlage des Bundesrats ist die Kommission einstimmig eingetreten; dass Handlungsbedarf besteht, bestreitet sie also nicht. Nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse, schreibt sie, muss die Unterlegung der Auslandsbeteiligungen systemrelevanter Institute verstärkt werden. Die Uneinigkeit betrifft das Wie, und die WAK-S erklärt, sie brauche mehr Zeit, um ein Gleichgewicht zwischen dem legitimen Bedürfnis nach öffentlicher Sicherheit und der ebenso legitimen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu finden.

Die Formulierung ist keine Floskel. Ein vollständiger Abzug der Auslandsbeteiligungen vom harten Eigenkapital lässt sich am einfachsten in ein Gesetz schreiben, belastet aber auch die Bilanz der Bank am stärksten und damit ihre Fähigkeit, mit Instituten unter anderen Regeln zu konkurrieren. Die Rechnung zahlen die Aktionärinnen und Aktionäre, doch eine falsch kalibrierte Anforderung verschiebt am Ende Geschäft ins Ausland, ohne das Risiko zu verringern, das der Staat deckt.

Neben dem Vorschlag der Regierung prüft die Kommission deshalb eine Variante: die Auslandsbeteiligungen vollständig abzuziehen, dabei aber nicht nur das harte Kernkapital CET1, sondern auch das zusätzliche Kernkapital in Form von AT1-Instrumenten heranzuziehen. Bedingung ist, dass diese Instrumente rechtzeitig stabilisierend wirken können, dass sie also tatsächlich funktionieren, wenn sie gebraucht werden. Genau hier hat die Krise der Credit Suisse Zweifel hinterlassen.

Vor dem Entscheid wartet die WAK-S einen Bericht der zuständigen Behörden und des Bundesamts für Justiz zu den vorgeschlagenen Formulierungen ab. Die Arbeiten werden am 31. August fortgesetzt, wenn die Kommission auch die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes betreffend den Public Liquidity Backstop behandelt, die staatliche Liquiditätssicherung.

Erklärtes Ziel ist, beide Geschäfte bereits in der Herbstsession dem Ständerat vorzulegen. Zu klären bleiben die tatsächlichen Kosten der verschiedenen Varianten für die Bank und für die Steuerzahlenden, und welche von beiden die Wahrscheinlichkeit wirklich senkt, dass der Bund ein drittes Mal eingreifen muss.

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