Kanton Polizeigesetz
Tessiner Polizeigesetz: MPS-nahe Jurist reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein
Eine Beschwerde beim Bundesgericht verlangt die Aufhebung von rund zehn Artikeln der Totalrevision des Polizeigesetzes, die der Tessiner Grosse Rat am 21. April verabschiedet hat. Der Beschwerdeführer, der Jurist und MPS-Aktivist Martino Colombo, fordert zudem den Aufschub des Inkrafttretens, das auf den 1. Januar vorgesehen ist.
Die Totalrevision des kantonalen Polizeigesetzes, die der Tessiner Grosse Rat am 21. April verabschiedet hat, ist nun Gegenstand einer Beschwerde beim Bundesgericht. Eingereicht hat sie Martino Colombo, Jurist und Aktivist der Bewegung für den Sozialismus (MPS), der mehrere Punkte des neuen Gesetzestexts anficht.
Die Beschwerde verlangt die Aufhebung von rund zehn Bestimmungen des Gesetzes und gleichzeitig den Aufschub seines Inkrafttretens, das auf den 1. Januar vorgesehen ist. Das Bundesgericht, die höchste richterliche Instanz der Eidgenossenschaft, muss nun prüfen, ob die angefochtenen Normen mit dem Bundesrecht und den in der Verfassung verankerten Grundrechten vereinbar sind.
Zu den angefochtenen Bestimmungen gehören die Artikel, die es erlauben, gegen eine Person zu ermitteln, auch wenn keine Straftat begangen wurde. Colombo wendet sich zudem gegen die Norm, die es den Behörden erlaubt, Organisatorinnen und Organisatoren von Kundgebungen die Kosten des Polizeieinsatzes zu belasten.
Datenerhebung und persönliche Freiheit
Die Beschwerde betrifft ausserdem, allgemeiner gefasst, die neuen Normen zur Erhebung von Daten und Informationen durch die Polizei. Laut Colombo stünden diese Bestimmungen im Widerspruch zum Recht auf Demonstration und würden die persönliche Freiheit und die Meinungsfreiheit einschränken.
Der Jurist betont allerdings, dass seine Beschwerde die Organisation des Kantonspolizeikorps nicht infrage stellt. Wie er selbst erklärt: "non è la struttura del corpo di polizia, che il ricorso non tocca, ma il perimetro entro cui lo Stato può sorvegliare, schedare e limitare preventivamente la libertà delle persone" (nicht die Struktur des Polizeikorps steht zur Debatte, die von der Beschwerde nicht berührt wird, sondern der Rahmen, innerhalb dessen der Staat Personen überwachen, erfassen und ihre Freiheit vorsorglich einschränken kann).
Nun ist es am Bundesgericht in Lausanne, die in der Beschwerde vorgebrachten Argumente zu prüfen und zu entscheiden, ob dem Antrag auf Aufschub des Inkrafttretens des neuen Gesetzes, das für den Beginn des kommenden Jahres vorgesehen ist, stattgegeben wird. Sollte die Beschwerde zumindest teilweise gutgeheissen werden, könnte das kantonale Gesetz nicht mit den vom Bundesgericht aufgehobenen Bestimmungen angewendet werden.
Kommentare
Es gibt noch keine Kommentare. Deine Stimme kann die erste sein.