Welt Europäisches Asylsystem
Berlin will die Dublin-Überstellungen nach Italien und Griechenland reaktivieren
Das deutsche Innenministerium verlangt, dass die Verordnung nach dem Inkrafttreten des neuen Migrationspakts wieder angewendet wird. Die Kommission hat bereits festgestellt, dass Rom zwölf Überstellungsgesuche abgelehnt hat.
Nach Italien und Spanien meldet sich nun auch Deutschland im Migrationsdossier zu Wort. Berlin verlangt, dass der neue Pakt zu Migration und Asyl umgesetzt wird und dass die Rückführungen der sogenannten Dublin-Fälle wieder funktionieren.
«Il funzionamento del sistema di Dublino è una condizione imprescindibile per il successo del Sistema europeo comune di asilo» (das Funktionieren des Dublin-Systems ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems), erklärte ein Sprecher des deutschen Innenministeriums. Berlin, so der Sprecher weiter, «si aspetta che, a partire da tale data, vengano nuovamente effettuati i trasferimenti verso l’Italia e la Grecia» (erwartet, dass ab diesem Zeitpunkt wieder Überstellungen nach Italien und Griechenland vorgenommen werden).
Der Pakt trat am 12. Juni in Kraft. Neben den Aussengrenzen und den Zentren in Drittstaaten regelt er strenger auch die Sekundärmigration, also die Weiterreise jener Personen, die nach der Ankunft in einem Land in einen anderen Mitgliedstaat weiterziehen. Das ist seit jeher ein Reibungspunkt zwischen Italien und den Zielländern wie Deutschland, Österreich und Frankreich.
Der deutsche Schritt hat eine rechtliche Grundlage. In einer Beurteilung vom 15. Juli stellte die Europäische Kommission fest, dass die Regierung in Rom die Bestimmungen zu den Rückführungen noch nicht umgesetzt hatte. Zwischen dem 12. Juni und dem 7. Juli meldeten acht Mitgliedstaaten der Kommission Aufnahmegesuche. Italien wurden zwölf Überstellungen beantragt, und Italien lehnte sie ab. Im Dokument hält die Kommission fest: «uno Stato membro ricevente non può rifiutare un trasferimento e deve proporre una data alternativa» (ein aufnehmender Mitgliedstaat darf eine Überstellung nicht ablehnen und muss ein Ersatzdatum vorschlagen). Der einzige vorgesehene Ausweg besteht darin, Asylgesuche zu übernehmen, die an einen anderen Staat gerichtet sind, und diesen so zu entlasten. In derselben Beurteilung fiel das Urteil über Griechenland und Spanien positiver aus. Berlin erinnert zudem daran, dass Italien und Griechenland im Herbst 2025 in bilateralen Abkommen zugestimmt hatten, die Dublin-Regeln mit dem Inkrafttreten des neuen Systems wieder anzuwenden.
Hinzu kommt eine politische Ebene. In Brüssel beobachtet man die Schritte von Bundeskanzler Friedrich Merz mit Blick auf den 6. September, wenn in Sachsen-Anhalt gewählt wird, einem Land, in dem die rechtsextreme AfD vorne liegt. Es ist der erste Termin eines Herbstes, der von Wahlkämpfen geprägt sein dürfte: 2027 wird in Italien, Spanien, Frankreich und Polen gewählt.
Auslöser dieser Beschleunigung ist die Krise von Ceuta, die das Thema in den Mittelpunkt der europäischen Debatte zurückgeholt hat. Weder Italien noch die EU-Kommission haben sich offiziell zur deutschen Position geäussert. Nach dem Vermittlungsversuch zwischen Rom und Madrid wird sich die Union in den nächsten Tagen erneut äussern, womöglich um den 15. August, den die italienische Regierung als mögliches Ende der Kontrollen für Reisende aus Spanien genannt hat.
Offen bleibt, was mit den Menschen geschieht, um die es bei diesen Überstellungen geht. Das Dublin-System bestimmt, in welchem Land ein Asylgesuch geprüft wird und damit auch, wo man während des Verfahrens lebt. Eine striktere Handhabung der Rückführungen verlagert die Last der Aufnahme auf die Ankunftsländer, ohne dass bereits klar wäre, wie sie verteilt wird.
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