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Kanton Bahnsicherheit

Gotthardtunnel: Bundesverwaltungsgericht lehnt Sicherheitsmassnahmen für Güterzüge ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschwerden mehrerer europäischer Güterverkehrsunternehmen stattgegeben und die neuen Sicherheitsvorschriften aufgehoben, die nach der Entgleisung von 2023 eingeführt worden waren. Das Dossier geht zurück an das Bundesamt für Verkehr.

von Redazione 22. August 2026 2 Min. Lesezeit Bellinzonese

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Sicherheitsmassnahmen abgelehnt, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) nach dem Unfall von 2023 im Gotthard-Basistunnel erlassen hatte – der wichtigsten Güterverkehrsachse zwischen Nordeuropa und dem Tessin. Die am Freitag veröffentlichten Urteile heissen die Beschwerden mehrerer europäischer Güterverkehrsunternehmen gut.

Die umstrittenen Vorschriften waren vom BAV im Herbst 2025 erlassen worden, als Reaktion auf die Entgleisung eines Güterzugs am 10. August 2023 im Basistunnel. Der durch einen Radbruch verursachte Unfall hatte einen Schaden von rund 150 Millionen Franken verursacht und zur Schliessung einer der beiden Tunnelröhren für über ein Jahr geführt.

Zu den aufgehobenen Massnahmen gehörten die Pflicht zu einem Mindestraddurchmesser von 864 Millimetern für bestimmte Radtypen sowie periodische technische Kontrollen der Güterwagen ab bestimmten Kilometerleistungen. Für das BAV handelte es sich um notwendige Massnahmen, um das Risiko weiterer Unfälle zu senken. Die beschwerdeführenden Unternehmen, darunter Güterwageneigentümer und auf Bahnunterhalt spezialisierte Firmen, hielten die Massnahmen dagegen für unverhältnismässig, kostspielig und technisch nicht ausreichend begründet.

Eine Frage des Verfahrens

Das BVGer hiess die Beschwerden vor allem aus formellen Gründen gut. Laut den Richtern standen die Massnahmen des BAV im Widerspruch zu den europäischen technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Eisenbahnsystems, die auch für die Schweiz verbindlich sind. Nationale Abweichungen sind zulässig, etwa als dringende Massnahme nach einem Unfall, müssen der Europäischen Union aber gemäss einem internationalen Abkommen und dem Gesetz gemeldet werden. Das BAV hat diese Meldung unterlassen, wodurch die Verordnung rechtswidrig wurde.

Das Dossier geht nun zurück an das Bundesamt für Verkehr. Dieses muss prüfen, ob und in welcher Form nationale Anforderungen für Güterwagen eingeführt werden können, die mit den internationalen Verpflichtungen und den geltenden europäischen Bahnnormen vereinbar sind.

Der Entscheid des BVGer könnte jedoch bereits von der Realität überholt worden sein. Vor einer Woche hatten die europäischen Behörden und die Unternehmen der Branche eine Verschärfung der Kontrollen bei Güterzügen angekündigt, im Einklang mit den von der Schweiz geforderten Standards. BAV-Direktorin Christa Hostettler hatte erklärt, Bern werde sich an die Entscheide der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA) anlehnen, und empfahl der Branche, diese sofort umzusetzen, ohne die Frist 2028 abzuwarten.

Kanton Bellinzonese Originalquelle

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