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Verfassungsrat kippt das Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige

Das Gesetz hätte am 1. September in Kraft treten sollen. Macron hat die Regierung mit einer rechtlich solideren Neufassung beauftragt.

von Redazione 16. August 2026 2 Min. Lesezeit

Der französische Verfassungsrat hat das Gesetz aufgehoben, das Minderjährigen unter fünfzehn Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken untersagte. Der Text hätte am 1. September in Kraft treten sollen.

Die Richter hielten fest, das Verbot verletze die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit Minderjähriger in nicht angemessener, nicht notwendiger und nicht verhältnismässiger Weise. Die Formel verweist auf die klassische Verhältnismässigkeitsprüfung: Eine Einschränkung von Rechten muss zur Zielerreichung geeignet, unerlässlich und dem angestrebten Ergebnis angemessen sein. Nach Ansicht des Rats bestand das Gesetz keine dieser drei Stufen.

Die Massnahme betraf die wichtigsten von Jugendlichen genutzten Plattformen, darunter TikTok, Snapchat, X, Instagram, YouTube, WhatsApp und Messenger. Es war einer der Punkte, in die Emmanuel Macron in der politischen Kommunikation des letzten Jahres am meisten investiert hatte.

Neufassung bis zum Frühling

Der Präsident hat Ministerpräsident Sébastien Lecornu beauftragt, so rasch wie möglich eine rechtlich robuste Neufassung des Gesetzes zu erarbeiten, mit dem Ziel eines neuen Texts bis zum Frühling 2027. Die Beschwerde beim Verfassungsrat war von den sozialistischen Abgeordneten und jenen der radikalen Linken von La France Insoumise um Jean-Luc Mélenchon eingereicht worden.

Die technische Schwierigkeit bleibt dieselbe, an der vergleichbare Vorlagen in anderen Ländern gescheitert sind: das Alter der Nutzenden zu überprüfen, ohne ein System allgemeiner Identifikation zu errichten, das von allen Ausweisdokumente einsammelt, von Minderjährigen wie von Erwachsenen. An diesem Punkt hat Australien entschieden, dennoch vorzugehen, und die Europäische Union prüft Prüfverfahren, welche die Identität nicht an die Plattform weitergeben.

In der Schweiz gibt es kein solches Verbot. Das 2025 in Kraft getretene Gesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele sieht für bestimmte Inhalte Systeme zur Alterskontrolle vor, während der Zugang zu sozialen Netzwerken durch die Vertragsbedingungen der Plattformen geregelt bleibt.

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