Kanton Bergsturz Cengalo
Bergsturz am Pizzo Cengalo: Alle fünf Angeklagten freigesprochen
Das Regionalgericht Maloja hat die fünf Angeklagten vom Vorwurf der mehrfachen fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit dem Bergsturz von 2017 freigesprochen, der im Bündner Val Bondasca acht Menschen das Leben kostete. Unter den Angeklagten war die damalige Gemeindepräsidentin von Bregaglia, Anna Giacometti, heute Nationalrätin.
Das Regionalgericht Maloja hat die fünf Angeklagten im Verfahren um den Bergsturz am Pizzo Cengalo freigesprochen. Der Bergsturz forderte 2017 acht Todesopfer im Val Bondasca, in der Gemeinde Bregaglia im Kanton Graubünden. Das Urteil wurde heute in Pontresina verkündet.
Unter den Angeklagten war auch Anna Giacometti, damals Gemeindepräsidentin von Bregaglia und heute FDP-Nationalrätin. Mit ihr standen ein externer Geologe, ein Mitarbeiter der Gemeinde sowie zwei Beamte des kantonalen Amts für Wald und Naturgefahren vor Gericht. Der Vorwurf lautete auf mehrfache fahrlässige Tötung.
Laut Anklage war der Bergsturz in gewissem Mass vorhersehbar, und die Behörden hätten nicht entsprechend gehandelt, etwa indem sie die Wanderwege in der Gefahrenzone gesperrt hätten.
Keine Warnzeichen
Das Gericht stellte fest, dass es in den Wochen vor dem Bergsturz keine Hinweise auf ein Ereignis dieses Ausmasses gab. Die Angeklagten hätten deshalb nicht fahrlässig versäumt, Sicherheitsmassnahmen wie die Sperrung der Wanderwege zu ergreifen.
Zur Rolle von Giacometti hielt das Gericht fest, dass die frühere Gemeindepräsidentin keine Geologin sei und sich deshalb auf die Einschätzungen von Fachleuten habe stützen müssen. Laut der Richterin habe sie nicht über das nötige Fachwissen verfügt, um die Gefahrensituation zu beurteilen. Das Gericht zweifelte zudem an, ob die Anklageschrift ausreichend war.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Sturzaktivität des Berges in den Tagen vor der Katastrophe nicht wesentlich zugenommen habe: Die Zunahme der Steinschläge sei erst in den letzten fünfzehn Minuten vor dem Bergsturz erfolgt. Die Wanderer im Val Bondasca seien laut der Verteidigung ohnehin durch Warnschilder am Taleingang sowie bei den Hütten Sciora und Sasc Furä über die Gefahren informiert gewesen.
Umstritten war im Verfahren auch das Gutachten des Waadtländer Geologen Thierry Oppikofer, auf das sich die Anklage stützte. Bei einer Befragung Anfang Jahr soll der Experte einige seiner Schlussfolgerungen relativiert und sich damit anderen, den Angeklagten günstigen Gutachten angenähert haben.
Urban Maissen, Leiter des Bündner Amts für Wald und Naturgefahren, erklärte, er sei erleichtert, dass nun ein erstinstanzliches Urteil vorliege und die Angeklagten freigesprochen worden seien. Maissen brachte zudem sein Mitgefühl für jene zum Ausdruck, die bei der Tragödie Angehörige verloren haben.
Beim Bergsturz vom 23. August 2017 lösten sich 3,1 Millionen Kubikmeter Fels vom Pizzo Cengalo und rissen acht Wanderer im Val Bondasca in den Tod. Die Masse erreichte den Talboden und die Dörfer Bondo, Spino, Sottoponte und Promontogno. Rund dreissig Gebäude wurden zerstört, und etwa 150 Personen mussten das Gebiet für mehrere Wochen verlassen. Der Schaden belief sich auf über 50 Millionen Franken.
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