Zum Inhalt
il Cantonale

Unabhängige digitale Zeitung der italienischen Schweiz

Wirtschaft Bankenaufsicht

FINMA schliesst Verfahren gegen Julius Bär nach Signa-Debakel ab

Die Finanzmarktaufsicht hat die nach den hohen Abschreibungen der Zürcher Bank auf Kredite an die Signa-Gruppe eröffnete Untersuchung abgeschlossen. Bis 2032 bleiben Berichtspflichten bestehen, zudem ist ein Eigenkapitalzuschlag von 250 Millionen Franken fällig.

von Gottardo 30. September 2026 3 Min. Lesezeit

Die FINMA hat am Dienstag den Abschluss des Verfahrens zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands gegen Julius Bär bekanntgegeben – das fünfte Verfahren gegen die Zürcher Bank in weniger als zehn Jahren. Die Untersuchung war durch die hohen Kreditabschreibungen ausgelöst worden, die die Bank 2024 auf Darlehen an die insolvente Immobiliengruppe Signa des österreichischen Investors René Benko vornehmen musste: über 600 Millionen Franken. Ein zusätzlicher Verfahrensstrang betraf die Geschäftsbeziehungen der Bank zu russischen Kunden, die als "politisch exponierte Personen" gelten.

In ihrer Mitteilung äussert sich die Behörde scharf: Julius Bär habe "in schwerer Weise" gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen, insbesondere gegen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement und gegen die gesetzlichen Pflichten zur Geldwäschereibekämpfung. Die FINMA räumt jedoch ein, dass die Bank bereits zahlreiche dringend geforderte Massnahmen umgesetzt habe. Auf Verlangen der FINMA hat Julius Bär 2025 ihre Risikobereitschaft neu definiert, Beziehungen zu einzelnen Kunden beendet und sich aus dem Geschäft mit privaten Unternehmenskrediten zurückgezogen. Zudem kam es zu personellen Veränderungen im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung.

Zusätzliches Kapital und persönliche Verantwortung

Trotz Abschluss des Verfahrens bleiben die Lasten für die Bank bestehen. Julius Bär muss der FINMA bis 2032 weiterhin Berichte zu ihrer Risikokultur vorlegen und zusätzliche Eigenmittel von 250 Millionen Franken halten – eine Anforderung, die während des Verfahrens vorübergehend noch höher war. Zudem wird die FINMA einen Gewinn von rund zehn Millionen Franken einziehen, den die Bank im Zusammenhang mit den beiden betroffenen Kunden erzielt haben soll. Das 2025 verhängte Verbot, neue Beziehungen zu bestimmten politisch exponierten Kunden einzugehen, wird dagegen schrittweise aufgehoben.

Julius Bär nimmt den Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis und "anerkennt die Schlussfolgerungen", wie die Bank mitteilt. Sie betont, dass die betreffenden Sachverhalte vor Amtsantritt des aktuellen Führungsteams lägen. Das Institut bestätigt den Strategiezyklus 2026-2028 und die mittelfristigen Ziele; die von der FINMA verlangten zusätzlichen Eigenmittel (CET1) von 250 Millionen Franken führen zu einer faktisch höheren Mindestanforderung an die Kapitalquote. Zudem hat die Bank bei der FINMA ein Gesuch für ein Aktienrückkaufprogramm eingereicht – ein von den Aktionären erwartetes Signal nach Monaten der Unsicherheit.

Offen bleibt hingegen die Frage der persönlichen Verantwortung: Die FINMA hat Verfahren gegen drei ehemalige Mitarbeitende von Julius Bär eröffnet, die möglicherweise für Verstösse gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen oder interne Richtlinien verantwortlich sind. Namen wurden keine genannt. Die institutionelle Sanktion, die Bank und Aktionäre bereits über das gebundene Kapital tragen, bleibt damit von einer allfälligen individuellen Verantwortung einzelner Führungskräfte zu unterscheiden – ein eigenes Kapitel der Signa-Akte.

Kommentare

Keine Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare. Deine Stimme kann die erste sein.

Kommentar schreiben