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Schweiz Konversionstherapien

Bundesrat offen für nationale Regelung gegen Konversionstherapien

Der Bundesrat lehnt Praktiken ab, die die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität von Menschen verändern sollen, und zeigt sich offen für eine schweizweit einheitliche Regelung. LGBTIQ+-Organisationen fordern ein klareres Engagement, auch im Tessin, wo es bislang kein ausdrückliches Verbot gibt.

von Brenno 3. September 2026 3 Min. Lesezeit

Der Bundesrat hat einen Bericht zu den sogenannten "Konversionsmassnahmen" verabschiedet, jenen Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- oder queeren Person zu verändern. Die Regierung bekräftigt ihre Ablehnung solcher Methoden und verurteilt ihre Anwendung. Sie anerkennt, dass es sich dabei um eine auch in der Schweiz vorkommende Realität handelt, auch wenn genaue Daten zu deren Verbreitung fehlen.

Die Praktiken reichen von subtilem verbalem Druck bis zu schweren Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit. Sie können in der Kindheit oder Jugend vorkommen, im psychotherapeutischen, medizinischen, religiösen oder familiären Umfeld. Laut dem Bericht setzen sie Betroffene psychischem Leid, Angstzuständen und Depressionen aus und schaden dem Selbstwertgefühl sowie den sozialen Beziehungen.

Einen Hinweis auf das Ausmass des Phänomens liefert das "Panel Suisse LGBTIQ+" von 2023: Mehr als 9% der befragten lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen gaben an, mindestens einmal Konversionsversuchen ausgesetzt gewesen zu sein. Bei trans Personen liegt dieser Anteil bei rund 16%.

Uneinheitlicher Schutz in den Kantonen

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das geltende Straf-, Zivil- und Gesundheitsberuferecht bereits einen umfassenden Schutz biete. Mehrere Kantone haben dennoch zusätzliche Verwaltungs- oder Strafbestimmungen eingeführt oder entsprechende Gesetzesprojekte lanciert, während andere über keine spezifische Regelung verfügen. Daraus ergibt sich ein von Region zu Region unterschiedliches Schutzniveau, weshalb die Regierung eine einheitliche Regelung auf nationaler Ebene für angezeigt hält.

Eine spezifische Strafnorm würde jedoch einen ausdrücklichen Auftrag des Parlaments voraussetzen, der etwa im Rahmen einer derzeit hängigen Motion erteilt werden könnte. Eine Kommission des Ständerats wird nun über das weitere Vorgehen entscheiden.

Organisationen, die sich für die Rechte von LGBTIQ+-Personen einsetzen, zeigen sich nur teilweise zufrieden. Muriel Waeger, Ko-Direktorin der Lesbenorganisation Schweiz (LOS), erklärt: "Ci saremmo aspettati una posizione chiara e diretta, che raccomandasse davvero al Parlamento di adottare le misure necessarie per proteggere queste persone" (Wir hätten uns eine klare und direkte Position erwartet, die dem Parlament wirklich empfiehlt, die notwendigen Massnahmen zum Schutz dieser Menschen zu ergreifen). Laut Waeger bleibt die Regierung "su una posizione poco coraggiosa" (auf einer wenig mutigen Position).

Waeger fordert auch auf kantonaler Ebene ein Eingreifen, das Tessin eingeschlossen: "Anche in Ticino sarebbe auspicabile che il Parlamento intervenga, poiché si tratta di leggi che possono essere adottate a livello cantonale" (Auch im Tessin wäre es wünschenswert, dass das Parlament eingreift, da es sich um Gesetze handelt, die auf kantonaler Ebene erlassen werden können). Im Kanton gibt es heute keine Regelung, die Konversionstherapien ausdrücklich verbietet. Der Verein Zona Protetta, der sich im Tessin für sexuelle Gesundheit und Rechte einsetzt, erklärte gegenüber der RSI, eine entsprechende Entwicklung positiv aufzunehmen.

Offen bleibt die Frage, wer den Schutz der Personen, die diesen Praktiken am stärksten ausgesetzt sind, konkret gewährleisten soll – oft Minderjährige oder Menschen, die von familiärer, religiöser oder therapeutischer Autorität abhängig sind: ein einheitlicher nationaler Rahmen oder das heutige Mosaik kantonaler Gesetzgebungen.

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