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Kanton Schule

Ausschreibung für die Sektion Mittelschulunterricht annulliert

Das kantonale Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die vom Staatsrat verfügte Annullierung abgewiesen. Eine neue Ausschreibung wird in Kürze veröffentlicht.

von Redazione 6. August 2026 2 Min. Lesezeit

Die Besetzung der Leitung der Sektion für den Mittelschulunterricht beginnt von vorn. Das kantonale Verwaltungsgericht hat am 24. Juli die Beschwerde gegen den Entscheid des Staatsrats abgewiesen, der die Ausschreibung am 20. März annulliert hatte. Die Regierung teilte dies am Donnerstag mit.

Die Ausschreibung war am 4. März 2024 veröffentlicht worden. Sie betraf die Leitung der Sektion, die im Departement für Erziehung, Kultur und Sport für die Gymnasien und die übrigen Mittelschulen zuständig ist. Das Verfahren endete mit der Wahl von Désirée Mallé und Mattia Pini im Jobsharing.

Ein nicht berücksichtigter Bewerber, Vizedirektor einer Sekundarschule, gelangte an das Verwaltungsgericht. Er bestritt, dass die beiden Gewählten die in der Ausschreibung verlangten Anforderungen erfüllten: eine mehrjährige anerkannte Führungserfahrung im Schulbereich und eine mehrjährige Erfahrung in der Verwaltungs- und Personalführung.

Zwei Urteile bis zur Annullierung

Der Fall erforderte zwei Entscheide des Gerichts. Der erste stellte fest, dass die Behörden nicht geprüft hatten, ob die Bewerbenden die Anforderungen erfüllten. Der zweite ging weiter und beurteilte die Wahl als rechtswidrig, weil die ausdrücklich verlangten Qualifikationen fehlten. Daraus ergab sich die Pflicht, sie aufzuheben.

Der Staatsrat annullierte daraufhin die gesamte Ausschreibung und kündigte eine neue an. Die Veröffentlichung erfolgt in Kürze, sobald das Urteil rechtskräftig ist.

In der Zwischenzeit bleibt die Koordination der Sektion der derzeitigen Adjunktin Francesca Pedrazzini-Pesce übertragen. Sie arbeitet mit dem Kollegium der Mittelschuldirektoren und wird von der Schuldivision unterstützt. Diese Lösung gilt, bis der künftige Wahlentscheid endgültig ist.

Der Fall betrifft eine Führungsfunktion des kantonalen Schulsystems, die seit über zwei Jahren unbesetzt ist. Der Ablauf zeigt zugleich, wie stark die Formulierung einer Ausschreibung ins Gewicht fällt: Die im Text festgehaltenen Anforderungen binden die Behörde, die sie veröffentlicht hat, und ihre fehlende Überprüfung genügte, um das ganze Verfahren zu Fall zu bringen.

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