Wirtschaft Banken
SNB und Finma unterstützen die neuen Massnahmen zur Bankenstabilität
Beide Behörden bezeichnen die Vorschläge des Bundesrats als entscheidend, um die mit der Credit-Suisse-Krise sichtbar gewordenen Lücken zu schliessen. Neu ist unter anderem ein Verantwortlichkeitsregime für Führungskräfte.
Die Schweizerische Nationalbank und die Aufsichtsbehörde Finma begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Bankenregulierung. Beide Institutionen bezeichnen sie als entscheidend, um jene Schwächen des Regelwerks zu beheben, die mit der Credit-Suisse-Krise sichtbar wurden.
Die Vorlage sieht vor, dass systemrelevante und mittelgrosse Banken ausreichende Sicherheiten bereithalten, um Zugang zur Liquiditätshilfe der Zentralbanken zu erhalten. Darauf legt die SNB besonderen Wert: Damit die Notenbank im Krisenfall Liquidität bereitstellen kann, müssen die Banken tatsächlich in der Lage sein, ihr Aktiven als Sicherheit zu übertragen. 2023 fehlte diese Vorbereitung, was die Schnelligkeit des Eingreifens beeinträchtigte.
Frühzeitiges Eingreifen und Bussen
Die SNB nimmt auch weitere Vorhaben positiv zur Kenntnis: den Stabilisierungsplan und die Liquidationsfähigkeit systemrelevanter Banken, die Möglichkeiten der Finma zum frühzeitigen Eingreifen sowie die Zusammenarbeit der Behörden bei der Verhinderung und Bewältigung von Finanzkrisen.
Nach Ansicht der Notenbank handelt es sich, zusammen mit den bereits am 22. April angekündigten Schritten, um wesentliche Massnahmen zur Verbesserung der Too-big-to-fail-Regulierung und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Schweizer Finanzsystems.
Für die Finma sind die Vorhaben der Regierung von zentraler Bedeutung für die Stabilität der Banken und für den Ruf des Finanzplatzes Schweiz. Unter den sie direkt betreffenden Massnahmen nennt die Behörde die Möglichkeit, aktiver öffentlich über abgeschlossene Verfahren zu informieren, die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes für Führungskräfte und die Kompetenz, Bussen auszusprechen.
Diese drei Elemente sind jene, für die die Finma seit Jahren eine Stärkung verlangte. Heute kann die Behörde Bewilligungen entziehen und Auflagen machen, jedoch weder finanziell sanktionieren noch in der Regel die Ergebnisse ihrer Verfahren offenlegen. Ein Regime individueller Verantwortung für Führungskräfte würde zudem einen Teil des Risikos von der Gesellschaft auf jene Personen verlagern, die die Entscheide treffen.
Das Paket muss nun durch das Parlament, wo die Bankbranche bereits Vorbehalte zu einzelnen Teilen angemeldet hat, insbesondere zu den Eigenmittelanforderungen. Das Thema verflicht sich mit der sogenannten Lex UBS, deren Beratung in der Kommission in den vergangenen Wochen verschoben worden war.
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