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Schweiz Überwachung

Bern ersucht das Bundesgericht um Wiederzulassung der Kennzeichenerfassung

Das System wurde mit einem Urteil vom 12. August ausgesetzt. Der Kanton will es zumindest für schwere Straftaten sofort wieder einsetzen.

von Redazione 16. August 2026 2 Min. Lesezeit

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern hat das Bundesgericht ersucht, die automatisierte Fahrzeugfahndung für schwere Straftaten sofort wieder zuzulassen. Das Gesuch folgt auf das Urteil vom 12. August, mit dem das System ausgesetzt wurde.

Es geht um Geräte, welche die Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge lesen und mit den Datenbanken laufender Fahndungen abgleichen. Der Kanton Bern hatte das Instrument im August 2024 eingeführt. Das Urteil des Bundesgerichts verpflichtet den Kanton, seine Regelung zu überarbeiten, die als ungenügend im Bereich des Datenschutzes beurteilt wurde.

Der Direktor des Departements, Philippe Müller von der FDP, teilte mit, das System werde in der bisherigen Form nicht mehr eingesetzt. Das in Lausanne eingereichte Gesuch betrifft die zwei im Urteil selbst genannten Ausnahmen, die der Kanton anwenden möchte, ohne die Gesetzesrevision abzuwarten.

Ein wiederkehrendes Thema

Die Frage betrifft nicht nur Bern. Mehrere Kantone haben in den letzten Jahren vergleichbare Systeme eingeführt, und die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat sich stets in dieselbe Richtung bewegt: Die systematische Erhebung von Daten über nicht verdächtige Personen verlangt eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage, die festlegt, welche Straftaten sie rechtfertigen, wie lange die Daten aufbewahrt werden und wer sie einsehen darf.

Die automatisierte Kennzeichenerfassung erzeugt nämlich ein Bewegungsregister aller Personen, die am Gerät vorbeifahren, nicht nur der gesuchten Fahrzeuge. Genau darauf haben die Richter abgestellt: Der Nutzen für die Ermittlung genügt nicht, um die Erhebung verhältnismässig zu machen, wenn das kantonale Recht ihren Einsatz nicht eingrenzt.

Im Tessin verfügt die Kantonspolizei über Geräte dieser Art, und ihr Einsatz war Gegenstand von Anfragen im Grossen Rat. Das Berner Urteil setzt einen Massstab, den alle Kantone bei der Ausarbeitung ihrer gesetzlichen Grundlagen berücksichtigen müssen.

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