Kanton Zweitwohnungen
In Locarno hält der Grenzwert für Zweitwohnungen nur auf dem Papier
In Locarno blieb der Anteil der Zweitwohnungen jahrelang knapp unter der von der Lex Weber festgelegten Schwelle von 20 Prozent, auch weil über Airbnb vermietete Wohnungen nicht als solche gezählt wurden. Nachdem der Bund die Berechnungen korrigiert hat, darf die Gemeinde keine neuen Zweitwohnungen mehr bauen und muss Baubewilligungen überprüfen, die erteilt wurden, als sie den Grenzwert bereits überschritten hatte.

In Locarno hat sich die Grenze zwischen Erst- und Zweitwohnung als elastischer erwiesen als erwartet. Das Zweitwohnungsgesetz (Lex Weber) verbietet den Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, die einen Anteil von 20 Prozent am Wohnungsbestand überschreiten. Die Hauptstadt des Locarnese blieb jedoch jahrelang knapp unter dieser Schwelle, obwohl immer mehr Baubewilligungen für touristisch genutzte Wohnungen erteilt wurden. Der Gemeinderat Francesco Albi, der im Dezember 2024 eine entsprechende Anfrage eingereicht hat, nennt als Beispiel die Residenza Vivian am Seeufer, wo die meisten Wohnungen über Plattformen wie Airbnb vermietet werden.
Der Stadtrat begründet die Diskrepanz mit einer methodischen Entscheidung: Touristisch vermietete Wohnungen werden nicht als Zweitwohnungen gezählt, sondern als Gewerbebetriebe. Stadtpräsident Nicola Pini verteidigt diese Wahl, die sich auf ein Schreiben des Staatsrats aus dem Jahr 2021 und eine spätere kantonale Gesetzesänderung stützt. Im Oktober 2023 hatte jedoch ein Rundschreiben der Sektion für Gemeindewesen allen Gemeinden mitgeteilt, dass die Vermietung an Touristen die Natur einer Wohnung für die Zählung nicht ändert. Locarno zog es vor, sich auf ein externes Gutachten zu stützen und an seiner Linie festzuhalten.
Umbuchungen und Stopp aus Bern
Zwischen September und Dezember 2025 liessen zwei buchhalterische Korrekturen den Anteil der Zweitwohnungen von 22,14 auf 19,57 Prozent sinken, womit die Gemeinde wieder unter der Schwelle lag; der Stadtpräsident weist die Vermutung einer Gefälligkeitskorrektur zurück. Im Februar stellte das Bundesamt für Raumentwicklung nach einer Neuberechnung, die eine Überschreitung des Grenzwerts bestätigte, fest, dass in Locarno keine neuen Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen.
Ungeklärt ist noch das Schicksal der Baubewilligungen, die erteilt wurden, als die Gemeinde bereits über der Schwelle lag: Das Departement für Raumplanung hat angeordnet, sie einzeln zu überprüfen, rückwirkend ab dem 31. März 2025; jene, die dem Gesetz widersprechen, gelten als nichtig. 2025 wurden neun Bewilligungen für Mehrfamilienhäuser erteilt, mit 10 Zweitwohnungen von insgesamt 128 Wohnungen. Für den Bankensektor bleibt das Risiko begrenzt: Eine rechtskräftige Baubewilligung geniesse, so Michele Andina von der BancaStato, den Grundsatz der Rechtssicherheit; selbst im Fall einer Aufhebung würde man, fügt er an, mit den Bauträgern nach einer Lösung suchen, um das Risiko für die Bank zu begrenzen.
Im Kern geht es ums Geschäft: Laut Architekt Hermes Killer werden Zweitwohnungen zu Preisen verkauft, die 10 bis 20 Prozent über jenen von Erstwohnungen liegen – eine Marge, die das Interesse der Bauträger auch am künftigen Quartier des ehemaligen Gaswerks und Schlachthofs erklärt, wo der neue Plan bis zu 25 Prozent Zweitwohnungen auf Gemeindeland zulässt, das einst für preisgünstigen Mietwohnungsbau vorgesehen war. Killer kritisiert diese Wahl; der Stadtrat zeigt sich gesprächsbereit, verweist die Entscheidung aber an die Kommission für den Zonenplan.
In Gordola liegt der Anteil der Zweitwohnungen bei 29 Prozent des Wohnungsbestands, gegenüber 55 Prozent in Ascona und 77,7 Prozent in Ronco sopra Ascona; die Anträge auf Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen nehmen jedoch zu. Gemeinderat Bruno Storni weist auf einen wenig diskutierten Effekt hin: Weniger Einwohner bedeuten weniger Steuereinnahmen, während die Infrastruktur weiterhin auf die sommerlichen Spitzenzeiten ausgelegt sein muss und die Kosten auf die übrigen Einwohner abgewälzt werden. Die Gemeinde hat einen externen Planer beauftragt, die Umwandlungen zu erfassen, im Hinblick auf eine Änderung des Zonenplans, mit einer bereits angekündigten Ausnahme für den historischen Ortskern.
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