Schweiz Interessenkonflikte bei Innosuisse
Bei Innosuisse profitieren auch jene, die über die Gelder entscheiden
Eine Analyse der RTS in der Bundesdatenbank Aramis zeigt, dass rund zwanzig Förderbeiträge von Innosuisse an Unternehmen gingen, die mit Mitgliedern der eigenen Führungsgremien verbunden sind. Regeln zu Interessenkonflikten bestehen zwar, doch die Entscheidungen liegen oft in den Händen weniger Personen.
Innosuisse fördert die Innovation in der Schweiz mit einem Jahresbudget von rund 300 Millionen Franken, die über den eigenen Innovationsrat vergeben werden. Eine Analyse der Bundesdatenbank Aramis durch die RTS hat rund zwanzig Förderbeiträge ermittelt, die an Unternehmen gingen, die mit Personen in den Führungsgremien der Agentur verbunden sind.
Ein Fall betrifft ein Mitglied des Innovationsrats, das gleichzeitig mehrere Unternehmen leitet. Diese erhielten 2021 rund eine Million Franken und wurden 2024 in eines der wichtigsten Programme der Agentur aufgenommen, mit der Möglichkeit, bis zu 2,5 Millionen Franken zu erhalten.
Von der RTS befragt, räumt Innosuisse ein, dass solche Situationen vorkommen können. Die Agentur führt dies auf ihr Rekrutierungsverfahren zurück, das die Mitglieder des Rats unter anerkannten Fachpersonen des Sektors auswählt, um spezifische Kompetenzen sicherzustellen. Sie verweist zudem auf bestehende Regeln zu Interessenkonflikten: Wer direkte Verbindungen zu einem Projekt hat, muss dies offenlegen und sich bei der Entscheidung enthalten.
Entscheidungen in wenigen Händen konzentriert
Dokumente, die gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz beschafft wurden, zeigen, dass die Vergabe der Fördermittel oft in Gruppen von höchstens fünf Personen konzentriert ist. In einem untersuchten Fall wechselten sich zwei Ratsmitglieder je dreimal dabei ab, Projekte des jeweils anderen zu beurteilen, wobei sie sich jeweils in den Ausstand begaben; bei zwei weiteren Gesuchen war jeweils der eine für das Dossier des anderen zuständig. Alle Gesuche wurden bewilligt.
Für den Soziologen Yves Gingras, Spezialist für Forschungsevaluation, bleibt es problematisch, Entscheidungen derart kleinen Gruppen zu überlassen, insbesondere wenn deren Mitglieder Gesuche für die eigenen Unternehmen einreichen.
Ein zweiter Fall betrifft die kürzlich gestartete Zusammenarbeit mit Armasuisse im Umfang von 20 Millionen Franken für Technologien mit zivilem und militärischem Doppelnutzen. Zwei Mitglieder des Verwaltungsrats von Innosuisse haben Interessen in zwei der drei ausgewählten Bereiche. Darunter Präsident André Kudelski, der zugleich die Kudelski-Gruppe leitet, einen Zulieferer von Sicherheitskomponenten für Hersteller von Navigationschips wie das Schweizer Unternehmen U-blox – ein Bereich, der Teil der Ausschreibung ist. Kudelski präsidiert zudem Montreux Media Ventures, ein Unternehmen, das 440'000 Franken von der Agentur erhalten hat. Für den Governance-Experten Dominique Freymond besteht in diesem Fall tatsächlich ein Interessenkonflikt, auch wenn der formelle Entscheid beim Innovationsrat liegt und nicht beim Verwaltungsrat.
Das von Guy Parmelin geführte Eidgenössische Departement für Wirtschaft ernennt den Verwaltungsrat von Innosuisse, weist eine direkte Aufsicht über die Tätigkeit der Agentur jedoch von sich und verweist auf das interne Risikomanagementsystem. Die Eidgenössische Finanzkontrolle wiederum stellt klar, dass sie lediglich das Bestehen eines solchen Systems prüft, nicht dessen konkrete Anwendung.
Offen bleibt die Frage, wer eine wirksame Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Gelder sicherstellen soll, die von einer kleinen Zahl von Personen vergeben werden, und wie verhindert werden kann, dass der Wettbewerb unter den Begünstigten darunter leidet.
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