Wirtschaft Marke
Der SGV wehrt sich gegen das Schweizerkreuz auf Auslandware
Zwei Umfragen zeigen, dass fast 90 Prozent der Gewerbetreibenden und der Stimmberechtigten das Symbol der inländischen Produktion vorbehalten wollen. Der Verband verweist auf einen St. Galler Schuhhersteller.
Der Schweizerische Gewerbeverband wehrt sich gegen die Praxis, das Schweizerkreuz auf im Ausland hergestellten Produkten anzubringen. Zur Stützung seiner Position legt der Verband die Ergebnisse zweier Umfragen vor, einer unter Gewerbetreibenden und einer unter Stimmberechtigten.
Die Zahlen weisen in dieselbe Richtung. In beiden Gruppen finden fast 90 Prozent, das Schweizerkreuz solle jenen Herstellern vorbehalten bleiben, die im Land produzieren. Ein ähnlicher Anteil, knapp neun von zehn Befragten, ist der Ansicht, die Wirtschaft würde davon profitieren, wenn das Symbol an vollständig schweizerische Produkte gebunden bliebe.
Die Demoscope-Umfrage erfasst zudem einen Wert zur Wahrnehmung: 60 Prozent der Befragten geben ein sinkendes Vertrauen in das Schweizerkreuz an. Unter den Unternehmerinnen und Unternehmern beurteilt die Hälfte die neue Regel als sehr nachteilig für kleine und mittlere Betriebe ohne Auslandproduktion.
Woher die Praxis stammt
Die Beanstandung betrifft einen Entscheid des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum, der im März 2026 in Kraft trat. Die neue Praxis erlaubt Bezeichnungen wie «Swiss Design» oder «Swiss Engineering» auch für Güter, die vollständig ausserhalb der Landesgrenzen hergestellt werden. Parallel dazu erwirkte der Schuhhersteller On in einem Streitfall das Recht, das Schweizerkreuz zu verwenden, obwohl er im Ausland produziert.
Die Logik des Entscheids lautet, dass die in der Schweiz erbrachte Entwurfs- und Ingenieurleistung für sich genommen eine ausreichende Verbindung zum Land darstellt. Die Gegenlogik des Gewerbeverbands lautet, der Wert des Symbols ergebe sich aus der Produktion und nicht aus der Konzeption, und seine Ausweitung schwäche es.
Der Verband führt ein konkretes Beispiel an. Kybun, ein St. Galler Schuhhersteller, verlagert einen Teil seiner Produktion nach Italien, mit Folgen für rund vierzig Arbeitsplätze. Der SGV bezeichnet dies als ersten bedeutenden Fall einer auf die neue Praxis zurückführbaren Verlagerung: Wenn sich das Kreuz auch bei Produktion andernorts behalten lässt, entfällt einer der wirtschaftlichen Gründe zu bleiben.
Es geht um ein Gut, das kein einzelnes Unternehmen besitzt. Der kommerzielle Wert des Schweizerkreuzes entsteht aus dem Verhalten Tausender Betriebe über Jahrzehnte, und jedes Unternehmen, das es nutzt, verbraucht einen Teil davon, ohne die Aufbaukosten zu tragen. Es ist derselbe Mechanismus, der geografische Herkunftsangaben zu einem Thema öffentlicher Regulierung und nicht privater Verträge macht.
Der SGV verlangt die Wiederherstellung der Exklusivität des Symbols für inländische Hersteller. Eine solche Änderung erfordert allerdings einen Eingriff auf Ebene der Verwaltungspraxis oder des Gesetzes, und die Fristen eines solchen Wandels entsprechen nicht jenen bereits gefällter Unternehmensentscheide.
Kommentare
Es gibt noch keine Kommentare. Deine Stimme kann die erste sein.