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il Cantonale

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Kanton Verhältnis Kanton und Gemeinden

Die FDP verlangt, dass 40 Prozent der Grundstückgewinnsteuer bei den Gemeinden bleiben

Eine parlamentarische Initiative von Patrick Rusconi will einen Anteil des Ertrags jenen Gemeinden zuweisen, in denen die Liegenschaften stehen. Auf den Zahlen von 2025 wären das 31,6 Millionen für die Gemeinden und über 47 Millionen für den Kanton.

von Gottardo 12. August 2026 3 Min. Lesezeit

Der Abgeordnete Patrick Rusconi hat eine parlamentarische Initiative eingereicht, die 40 Prozent des Nettoertrags der Grundstückgewinnsteuer den Gemeinden zusprechen will. Massgebend wäre die Lage: Der Anteil ginge an jene Gemeinde, in der die verkaufte Liegenschaft steht, und nicht nach einem allgemeinen Verteilschlüssel.

Die Überlegung hinter dem Vorstoss lautet, dass der Wert einer Liegenschaft nicht allein aus dem Markt entsteht. Er hängt auch davon ab, was die Gemeinde ringsum gebaut hat: Strassen, Kanalisation, Schulen, Dienstleistungen, öffentlicher Verkehr, Grünflächen. Dieser Wert wird beim gewinnbringenden Verkauf besteuert, doch der Ertrag fliesst vollständig an den Kanton. Die Initiative hält fest, dort, wo der Wert entstehe, müsse ein Teil des daraus erzielten Ertrags zurückkehren.

Wie viel es ausmacht

Die im Vorstoss genannten Zahlen zeigen die Grössenordnung. Wendet man den Anteil von 40 Prozent auf die Zahlen von 2025 an, erhielten die Tessiner Gemeinden rund 31,6 Millionen Franken, während dem Kanton über 47 Millionen blieben. Das ist für die Gemeindehaushalte kein Randbetrag, und es ist auch kein Betrag, den der Kanton ohne Ausgleich verlieren kann, in einer Phase, in der die Kantonsfinanzen keinen Spielraum bieten.

Das politische Argument ist die Gemeindeautonomie. Nach Ansicht der Unterzeichnenden könnten die Gemeinden mit einem festen eigenen Ertragsanteil lokale Investitionen finanzieren, ohne jedes Mal den Weg über den kantonalen Beitrag zu nehmen, und zugleich die Steuerbelastung dämpfen, jenen Hebel also, der bleibt, wenn die Einnahmen nicht reichen. Die Initiative verortet ihr Anliegen bei Gemeinden mit wachsendem Verwaltungsaufwand, Infrastrukturbedarf und steigenden Sozialausgaben.

Es bleibt, dass die Grundstückgewinnsteuer ihrer Natur nach unregelmässig anfällt: Sie hängt von Zahl und Wert der Immobiliengeschäfte ab, die von Jahr zu Jahr schwanken und sich dort ballen, wo der Markt aktiver ist. Ein ortsgebundener Anteil würde deshalb die Gemeinden im Luganese und im Mendrisiotto stärker begünstigen als jene der Täler, wo Handänderungen selten und die Gewinnmargen tief sind. Das ist der Einwand, dem sich die Initiative in der Kommission stellen muss, zusammen mit der Frage, wie der Kanton die 31,6 Millionen decken will, die er nicht mehr einnähme.

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