Kanton Kantonsfinanzen
Status S und 13. AHV: Tessin fordert mehr Mittel von Bern
Die Tessiner Kantonsregierung und die Tessiner Bundesparlamentarier verlangen, dass der Bund sich an den Kosten des Status S beteiligt und die Finanzierung der 13. AHV nicht auf die Kantone abwälzt.
Der Tessiner Staatsrat und die Tessiner Abgeordneten in den eidgenössischen Räten haben sich in einem Treffen über die finanziellen Auswirkungen zweier Dossiers ausgetauscht, die der Bund den Kantonen überträgt: den Status S für ukrainische Flüchtlinge und die Finanzierung der 13. AHV-Rente.
Bern hat den Status S für Personen, die in der Ukraine Militärdienst geleistet haben, um ein weiteres Jahr verlängert und wird ihn nach fünf Jahren in eine Art B-Bewilligung umwandeln. Im Tessin betrifft dies 1700 Personen. Die Präsidentin der Kantonsregierung, Marina Carobbio Guscetti, verlangt, dass sich der Bund an den Kosten dieser Änderung beteiligt: "Visti anche i risultati finanziari della Confederazione penso che ci sia il margine per farlo" ("Angesichts der finanziellen Ergebnisse des Bundes glaube ich, dass dafür Spielraum besteht").
Ab Januar sollten rund 30 Millionen Franken im Zusammenhang mit der neuen Verordnung zur Verfügung stehen. Gleichzeitig hat Bern die Mittel für die Integration bereits im Rahmen von Sparmassnahmen gekürzt. Carobbio hofft, dass hier Schritte rückgängig gemacht werden.
Der heikelste Punkt betrifft den Arbeitsmarkt. Bruno Storni, Präsident der Tessiner Abgeordneten in den eidgenössischen Räten, erinnert daran, dass im Tessin nur 25 Prozent der Personen mit Status S eine Stelle gefunden haben. Die Konkurrenz durch Grenzgänger erschwert die Anstellung dieser Gruppe. Für Storni verfügen die Kantone über mehr Handlungsspielraum als die Parlamentarier in Bern und müssen diesen gegenüber dem Bund geltend machen.
Die Frage der 13. AHV
Das zweite Dossier betrifft die 13. AHV-Rente. Der Bund hat vorgeschlagen, sämtliche zusätzlichen kantonalen und kommunalen Steuereinnahmen, die durch das neue steuerbare Einkommen der Bezügerinnen und Bezüger entstehen, für sich zu behalten. Für das Tessin würde dies rund 15 Millionen Franken kosten. Carobbio ist klar: Die Finanzierung der Leistung dürfe nicht dadurch erfolgen, dass den Kantonen Mittel entzogen werden, die bereits über das ordentliche Steueraufkommen zur Massnahme beitragen.
Dazu kommt der Fall der Mittel für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser vor zwei Jahren im Maggiatal. Der entsprechende Bericht wurde veröffentlicht und in die Vernehmlassung geschickt, doch die Botschaft mit der zugehörigen Finanzierung ist noch nicht bei den eidgenössischen Räten eingetroffen. Storni fordert, dass Bern das Verfahren beschleunigt.
Die drei Dossiers folgen demselben Muster: Der Bund beschliesst neue Aufgaben oder Leistungen, überlässt den Kantonen aber die Finanzierung oder lässt sie auf bereits zugesagte Mittel warten. Für das Tessin, das ohnehin einen durch die Grenzlage geprägten Arbeitsmarkt zu bewältigen hat, besteht das Risiko, mit eigenen Mitteln Entscheide auffangen zu müssen, die anderswo getroffen wurden. Offen bleibt die Frage, wie viel finanzieller Spielraum dem Bund tatsächlich zur Verfügung steht, um auf die kantonalen Forderungen einzugehen, und wie sich die in Bern versprochenen Entlastungen mit neuen Lastenverschiebungen auf die Kantone vereinbaren lassen.
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