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Kanton Schule

Nominierungen im Amt für die Sekundarstufe II: Fall geht nach Lausanne

Eine Lehrperson bringt den Streit um die Nominierungen an der Spitze des Amtes für die Sekundarstufe II erstmals vor das Bundesgericht, nachdem drei Beschwerden von den kantonalen Instanzen entschieden worden waren.

von Redazione 1. September 2026 2 Min. Lesezeit

Der Streit um die Nominierungen an der Spitze des Amtes für die Sekundarstufe II des Kantons Tessin ist noch nicht beendet. Eine Lehrperson, der es mit mehreren Beschwerden bereits gelungen war, die vor zwei Jahren beschlossene Nominierung von Desirée Mallè und Mattia Pini an der Spitze des Amtes annullieren zu lassen, hat auch die jüngste Etappe der Angelegenheit angefochten: ein Urteil des Tessiner Verwaltungsgerichts (TRAM).

Vor wenigen Wochen hatte das TRAM dem Staatsrat recht gegeben und dessen Entscheid bestätigt, die ursprüngliche Ausschreibung zu annullieren, aus der die Nominierung von Mallè und Pini hervorgegangen war. Die Folge ist, dass das gesamte Auswahlverfahren mit einer neuen Ausschreibung von vorn beginnen muss.

Dritte Beschwerde, erster Schritt nach Lausanne

Die Beschwerde gegen das Urteil des TRAM ist die dritte, die die Lehrperson im Rahmen dieser Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht eingereicht hat – ein Zeichen für ein juristisches Tauziehen, das seit zwei Jahren andauert. Mit diesem neuen Schritt gelangt der Streit erstmals auch vor das Bundesgericht in Lausanne.

Das Bundesgericht ist die höchste richterliche Instanz der Schweiz: Es entscheidet letztinstanzlich über Beschwerden gegen Urteile kantonaler Gerichte, darunter auch jene des TRAM. Es wird somit Aufgabe der Lausanner Richter sein, zu klären, ob der Entscheid des Staatsrats, die gesamte Ausschreibung zu annullieren, anstatt direkt auf der Grundlage des bereits durchgeführten Verfahrens neu zu nominieren, korrekt war.

Das Amt für die Sekundarstufe II ist jene Stelle der Tessiner Kantonsverwaltung, die für die Mittelschulen, darunter die Gymnasien, zuständig ist. Die Angelegenheit, die sich bisher ausschliesslich vor den Tessiner Gerichtsinstanzen abgespielt hat, muss nun auch den Entscheid der Bundesrichter abwarten, bevor sie als abgeschlossen gelten kann.

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