Kanton Aufenthaltsbewilligungen
Mesolcina und Calanca: neues Verfahren für Aufenthaltsbewilligungen
Im Mesolcina- und Calancatal gilt neu ein Verfahren, das von Personen, die eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, einen Strafregisterauszug verlangt, nach der Verhaftung von vier Ausländern in Roveredo im Rahmen einer Antimafia-Ermittlung. Die Gemeinde Roveredo fordert, die Massnahme auf den ganzen Kanton auszuweiten.
Seit heute Dienstag gilt im Mesolcina- und Calancatal ein neues Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen: Wer eine Bewilligung L, B oder G beantragt, muss einen Strafregisterauszug vorlegen. Die Massnahme kommt fast sechs Monate nach der Verhaftung von vier in Roveredo wohnhaften Ausländern im Rahmen einer internationalen Operation gegen die organisierte Kriminalität.
Das Bündner Migrationsamt erklärt, es gebe keine allgemeingültige Antwort: Jeder Antrag werde einzeln geprüft. Um eine Bewilligung zu verweigern, muss nachgewiesen werden, dass die betreffende Person eine aktuelle Gefahr für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellt. Massgebend sind dabei insbesondere die Art und Schwere der begangenen Straftaten sowie die Wahrscheinlichkeit weiterer Delikte, auch ohne rechtskräftiges Urteil. Der Nachweis konkreter Bedrohungen bleibt jedoch schwierig, vor allem wenn die Sachverhalte noch nicht vollständig geklärt sind. Für den Kanton bedeutet das neue Verfahren mehr bürokratischen Aufwand und mögliche Verzögerungen bei der Erteilung von Bewilligungen, nicht nur im Mesolcinatal, sondern in ganz Graubünden.
Die Gemeinde Roveredo ist anderer Meinung
Der Vizegemeindepräsident von Roveredo, Decio Cavallini, rechnet dagegen nicht mit einer zusätzlichen Belastung für die Gemeindeverwaltung. Seiner Ansicht nach übernehmen die Gemeinden eine aktive Rolle bei der Vorabklärung, indem sie ein standardisiertes Formular mit ihrer Einschätzung der antragstellenden Person ausfüllen. Das gehöre bereits heute zur üblichen Verwaltungspraxis, wenn jemand den Wohnsitz in einer Gemeinde beantrage.
Cavallini kritisiert zudem den räumlichen Geltungsbereich der Massnahme, die nur für das Mesolcina- und das Calancatal gilt. Seiner Meinung nach sollte sie auf den ganzen Kanton ausgeweitet werden, da das zuständige Amt kantonal sei. Andernfalls bliebe es möglich, eine Bewilligung ohne Kontrollen in einer anderen Region zu erhalten, etwa in Chur, und danach ins Mesolcinatal zu ziehen. Genau das war 2021 bei einem 53-jährigen Mann aus Kampanien der Fall, der mit einer B-Bewilligung in Roveredo wohnte und Ende Februar in Frankreich verhaftet wurde – damals gab es in Graubünden noch keine Kontrolle des Strafregisters. Um seine Vorstrafen herauszufinden, hätte damals eine einfache Online-Suche genügt. Deshalb steht den Gemeinden nun auch Google als Hilfsmittel zur Verfügung, das die Verwaltung von Roveredo laut Cavallini von Anfang an nutzen will, ohne dass dies einen übermässigen Mehraufwand bedeute.
Die neuen Regeln ergänzen die im vergangenen Mai kantonsweit eingeführte Selbstdeklaration zu laufenden Strafverfahren und Vorstrafen für Personen, die eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Laut dem Migrationsamt wurde bislang keine Bewilligung aufgrund der Angaben in der Selbstdeklaration verweigert. Das gibt laut Expertinnen und Experten für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die die Massnahmen der Regierung analysiert haben, zu denken: Die neuen Regeln seien ein wichtiges Signal, doch mafiöse Netzwerke könnten sie relativ leicht umgehen, indem sie auf unbescholtene Mittelspersonen zurückgreifen.
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