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Kanton Parteienfinanzierung

Lega dei Ticinesi wegen nicht deklarierter Einnahmen angezeigt

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Bewegung bei der Tessiner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf eine Verletzung der Transparenzpflichten bei der Parteienfinanzierung angezeigt. Die Lega weist die Vorwürfe zurück und erklärt, die Daten im Juli nach Bern geschickt zu haben.

von Redazione 1. September 2026 2 Min. Lesezeit

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Lega dei Ticinesi bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf eine Verletzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte angezeigt. Im Zentrum des Falls steht die fehlende Einreichung der Einnahmen der Bewegung, oder eine als fehlerhaft geltende Erklärung im Vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben. Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat der Nachrichtenagentur Keystone-ATS die Anzeige bestätigt und präzisiert, dass derzeit die notwendigen Abklärungen zur Feststellung des Sachverhalts laufen.

Der Fall kam ans Licht, nachdem die EFK am vergangenen Montag die von den Parteien für das Jahr 2025 gemeldeten Einnahmen veröffentlicht hatte. In der von der Behörde veröffentlichten Liste erscheinen neun der zehn in den eidgenössischen Räten vertretenen Formationen. Die Lega dei Ticinesi dagegen habe ihre Daten nicht übermittelt, oder diese seien schlicht noch nicht veröffentlicht.

Die Antwort der Lega

Der Koordinator der Bewegung, Daniele Piccaluga, erklärte hingegen schriftlich, die Lega habe alle von der EFK verlangten Informationen regelmässig übermittelt. Laut Piccaluga seien die Daten, wie bereits im Vorjahr, im Juli nach Bern geschickt worden. Der Koordinator kündigte zudem an, direkt bei der EFK nachzufragen, weshalb diese Daten nicht veröffentlicht worden seien.

Seit 2023 müssen die in den eidgenössischen Räten vertretenen Parteien der EFK Beiträge und Spenden über 15'000 Franken melden, die sie in einem Jahr von einer einzelnen Person oder Gesellschaft erhalten haben. Die gemeldeten Daten müssen die Herkunft der Spende klar erkennen lassen und werden anschliessend auf der Website der EFK veröffentlicht.

Neben den Mitgliederbeiträgen und den Entschädigungen für Mandate müssen die Parteien auch Einnahmen aus Veranstaltungen und Dienstleistungen deklarieren. Nicht unter diese Meldepflicht fallen hingegen die Beiträge der Fraktionen. Die Transparenzpflicht betrifft zudem nur die nationalen Sektionen der Parteien, nicht die kantonalen oder kommunalen.

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