Kanton Tessiner Hundegesetz
Im Tessin gilt ab heute ein obligatorischer Kurs für künftige Hundehalter
Seit dem 1. September 2026 müssen im Tessin künftige Hundehalterinnen und Hundehalter, die zum ersten Mal einen Hund halten oder seit zehn Jahren keinen mehr hatten, vorher einen obligatorischen theoretischen Kurs von sechs Stunden besuchen, der 120 Franken kostet.
Wer im Tessin zum ersten Mal einen Hund anschaffen möchte, muss seit heute, dem 1. September, zuerst einen obligatorischen theoretischen Kurs besuchen. Die Regel gilt auch für Personen, die seit mindestens zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben. Sie betrifft alle, die ein Tier durch Kauf, Adoption oder Import erwerben, unabhängig von Rasse, Grösse oder Herkunft.
Die Neuerung ist Teil des neuen kantonalen Hundegesetzes, dessen Verordnung genau am 1. September in Kraft getreten ist. Der Kurs muss besucht werden, bevor das Tier ins Haus kommt. Wer die Anschaffung eines Hundes plant, sollte sich deshalb frühzeitig darum kümmern.
Als Nachweis einer früheren Hundehaltung gilt ausschliesslich der Eintrag in der nationalen Datenbank Amicus. Bescheinigungen aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland werden nicht anerkannt, ebenso wenig Kurse, die ausserhalb des Tessins besucht wurden.
Wie der Kurs funktioniert
Der Kurs ist rein theoretisch und dauert insgesamt sechs Stunden, aufgeteilt auf zwei Treffen zu je drei Stunden. Jede Gruppe umfasst höchstens zehn Teilnehmende. Die Kosten betragen 120 Franken.
Im Unterricht geht es um die Verantwortung der Halterin oder des Halters, das Wohl des Tieres, die Verhaltenslehre und Kommunikation des Hundes, die Kriterien für die Wahl eines zum eigenen Lebensstil passenden Tieres, die täglichen Aufgaben und Kosten, die kantonale Gesetzgebung sowie die Vorbeugung von Verhaltensproblemen.
Interessierte müssen die Liste der verfügbaren Kurse auf der Website des kantonalen Veterinäramts konsultieren und sich über die Online-Plattform anmelden. Am Ende wird eine Bescheinigung ausgestellt, die für die Eintragung des Hundes in der Amicus-Datenbank bei der Wohngemeinde nötig ist.
Wer einen Hund anschafft, ohne den Kurs besucht zu haben, hat sechs Monate Zeit, dies nachzuholen. Nach Ablauf dieser Frist droht eine Ordnungsbusse von 150 Franken.
Die stellvertretende Kantonstierärztin Chiara Menegatti erklärte, das Ziel der Massnahme sei, dass die Entscheidung für einen Hund «in maniera consapevole e adeguata» (auf bewusste und angemessene Weise) getroffen werde. Menegatti stellte klar, der Zweck sei keineswegs, Menschen von der Anschaffung eines Tieres abzuhalten, sondern sie zu informieren: «il nostro obiettivo è informare» (unser Ziel ist es, zu informieren).
Kommentare
Es gibt noch keine Kommentare. Deine Stimme kann die erste sein.