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Klage der Trump-Regierung gegen Harvard abgewiesen
Der Bostoner Richter Richard Stearns hält eine Verletzung der Bundesbürgerrechtsgesetze für nicht belegt und bezeichnet die der Universität vorgeworfenen Vorfälle als vereinzelt.
Ein Richter in Boston hat die Klage wegen Antisemitismus abgewiesen, welche die Trump-Regierung im vergangenen März gegen Harvard eingereicht hatte. Im Urteil hielt Richard Stearns fest, eine Verletzung der Bundesgesetze über die Bürgerrechte sei nicht plausibel dargelegt worden, und bezeichnete die antisemitischen Vorfälle als vereinzelt und episodisch.
Die Klage warf der Universität vor, während und nach den Protesten gegen den Krieg in Gaza vor Antisemitismus und der Diskriminierung von Jüdinnen, Juden und Israelis die Augen verschlossen und es israelfeindlichen Demonstrierenden erlaubt zu haben, interne Reglemente ungestraft zu verletzen. Rechtliche Grundlage war Titel VI des Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung in Programmen mit Bundesmitteln verbietet.
Die Hochschule hatte erwidert, sie verurteile Antisemitismus und setze sich dafür ein, dass jüdische und israelische Studierende wie alle Mitglieder der Gemeinschaft studieren und am Campusleben teilnehmen könnten, ohne Belästigung oder Ausschluss zu erfahren.
Der Richter entschied zudem, das Justizministerium könne keine Schadenersatzforderung stellen, weil das Gesetz die Regierung verpflichtet, der Hochschule vorgängig eine förmliche Mitteilung über die Verletzung zuzustellen.
Ein Konflikt seit zwei Jahren
Die Klage war die jüngste einer Reihe, eingebettet in eine breitere Druckkampagne, um die Universität zur Erfüllung verschiedener Forderungen des Weissen Hauses zu bewegen, nicht nur zum Umgang mit Antisemitismus, sondern auch zur Rolle der Herkunft bei den Zulassungen.
Nach den Protesten von 2024 hatte die Regierung Harvard ein Schreiben geschickt und strukturelle Reformen bis zum Sommer verlangt, darunter die Abschaffung der Diversitätsprogramme und Änderungen bei den Zulassungskriterien. Auf die Weigerung der Hochschule folgte am 14. April des vergangenen Jahres das Einfrieren von 2,2 Milliarden Dollar an mehrjährigen Bundesbeiträgen für die Forschung. Einen Monat später drohte das Heimatschutzministerium mit dem Entzug der Visa internationaler Studierender, und die Auseinandersetzung verlagerte sich in die Gerichtssäle.
Seither folgten Urteile und Rechtsmittel aufeinander. Im September entschied ein Bundesrichter, das Einfrieren der Mittel sei weitgehend unrechtmässig, und ordnete deren Wiederherstellung an; die Regierung legte Beschwerde ein, das Verfahren ist offen. Auch der Streit über die ausländischen Studierenden läuft weiter: Im Juni 2025 hatte ein Bundesrichter Harvard recht gegeben, und auch in jenem Fall focht die Regierung den Entscheid an.
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