Kanton Organisiertes Verbrechen
Graubünden: Entzug der B-Bewilligungen für vier mutmassliche Mafiosi ist rechtskräftig
Die Verfügungen zum Entzug der B-Bewilligungen für vier Männer mit Verbindungen zur organisierten Kriminalität, wohnhaft in Roveredo, sind rechtskräftig geworden, nachdem niemand Beschwerde eingelegt hat. Der Fall hat Graubünden dazu bewogen, für Aufenthaltsbewilligungen in der Region Moesa strengere Kontrollen der Vorstrafen einzuführen.
Die Verfügungen, mit denen das Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden vier Personen, die der organisierten Kriminalität nahestehen sollen, die Aufenthaltsbewilligung B entzogen hat, sind rechtskräftig. Die kantonalen Behörden haben dies am Dienstag gegenüber RSI bestätigt: Keiner der vier hat innerhalb der vorgesehenen Frist Beschwerde eingelegt, die Verfügungen sind damit vollstreckbar geworden.
Die vier wohnten in Roveredo, in der Moesa, der italienischsprachigen Region Graubündens, zumindest bis zu ihrer Verhaftung im vergangenen Februar. Es handelt sich um einen 53-jährigen italienischen Staatsangehörigen, seinen Sohn, dessen montenegrinische Partnerin sowie einen weiteren 40-jährigen italienischen Staatsangehörigen. Die Bewilligung B ist der Aufenthaltstitel, der ausländischen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz erteilt und von den kantonalen Behörden periodisch erneuert wird.
Die Verhaftungen erfolgten in Frankreich und Italien im Rahmen einer internationalen Antimafia-Ermittlung zu Drogenhandel und Geldwäscherei. Der Fall sorgte auch in der Schweiz für grosses Aufsehen, weil nach den Verhaftungen die Verbindung der mutmasslichen Mafiosi zu Graubünden bekannt wurde.
Die vom Tessin verweigerte Bewilligung
Der Älteste der Gruppe hatte in Chur eine B-Bewilligung erhalten, obwohl er in Italien wegen Erpressung und Wucher vorbestraft war. Der Kanton Tessin hatte ihm zuvor dieselbe Art von Aufenthaltstitel verweigert. Der Fall sorgte gerade wegen dieses Widerspruchs zwischen den Entscheiden der beiden Kantone für Kontroversen, wobei jeder Kanton auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Gesuchs verfügbaren Informationen entschied.
Die Kontroverse veranlasste die Bündner Regierung, neue Regeln für die Region Moesa einzuführen. Seither ist für jedes Gesuch um eine Bewilligung B, C oder L in dieser Region die Vorlage eines Strafregisterauszugs obligatorisch. Ziel ist es, zu verhindern, dass Aufenthaltsbewilligungen, wie in diesem Fall, an Personen erteilt werden, die den Behörden eines anderen Kantons bereits wegen Vorstrafen bekannt sind.
Kommentare
Es gibt noch keine Kommentare. Deine Stimme kann die erste sein.