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Schweiz Kontrollen

Affenfleisch und Schuhschachteln, der Sommer am Zoll in Kloten

Die Freigrenze ist auf 150 Franken gesunken, und viele merken es erst bei der Ankunft. Die übliche Busse liegt zwischen 50 und 100 Franken.

von Redazione 16. August 2026 2 Min. Lesezeit

In den Sommermonaten arbeiten die Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit am Flughafen Zürich-Kloten mit voller Auslastung. Der Durchgang von Tausenden Passagieren pro Tag erzeugt eine Kasuistik, die von der Vergesslichkeit bis zum eigentlichen Schmuggel reicht.

Die Regel, die am meisten Bussen auslöst, betrifft den Wert der eingeführten Waren. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Freigrenze von 300 auf 150 Franken pro Person gesunken. Viele Reisende bemerken das erst bei der Kontrolle. "Unwissenheit schützt leider nicht vor einer Sanktion", heisst es beim Zoll. Der übliche Bussenbetrag bewegt sich zwischen 50 und 100 Franken.

Die Auswahl der zu kontrollierenden Passagiere erfolgt nicht zufällig. "Wenn drei neue Schuhschachteln auf dem Wagen liegen, zählen wir eins und eins zusammen", erzählen die Mitarbeitenden. Den Rest besorgen die Herkunft des Flugs, das Verhalten und die gesammelte Erfahrung.

Der Fall mit dem Fleisch

Im Juli deklarierte eine aus Italien angereiste Frau weniger Fleisch, als sie mitführte. Beschlagnahmt wurden 6,8 Kilo, davon 3,8 über der zulässigen Menge, die Busse betrug 166 Franken. Die Grenzwerte für Erzeugnisse tierischen Ursprungs haben keinen steuerlichen, sondern einen gesundheitlichen Grund: Sie sollen das Risiko der Einschleppung von Tierseuchen eindämmen, insbesondere der Afrikanischen Schweinepest, die in mehreren europäischen Ländern auftritt.

Auf der Liste der Sommerbeschlagnahmungen stehen auch Waren anderer Art: Affenfleisch, Erzeugnisse von Tieren, die durch das Artenschutzübereinkommen geschützt sind, Zigaretten über der zulässigen Menge, Medikamente, Potenzmittel, Betäubungsmittel und Waffen. Ein aus Argentinien über Madrid angereistes Paar wurde mit nicht deklarierten Produkten angehalten.

Wer aus Italien ins Tessin zurückkehrt, trifft an den Strassenübergängen auf dieselben Regeln, wobei dort anteilsmässig weniger kontrolliert wird als an einem Flughafen. Die Freimengen sind identisch und gelten pro Person, Kinder eingeschlossen.

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