Schweiz Justiz
Crans-Montana: Italiens Gesuch um Geschädigtenstellung abgelehnt
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat am 23. Juli entschieden, dass sich der italienische Staat im Brandverfahren nicht als Privatkläger konstituieren kann. Beim Brand starben 41 Menschen, darunter sechs italienische Minderjährige.
Die Staatsanwaltschaft von Sitten hat das Gesuch der Italienischen Republik abgelehnt, sich im Verfahren zum Brand von Crans-Montana als Privatklägerin zu konstituieren. Der Entscheid trägt das Datum des 23. Juli.
Der italienische Staat wurde vom Genfer Anwalt Romain Jordan vertreten. Das Gesuch zielte auf die Anerkennung der Geschädigtenstellung im im Wallis eröffneten Verfahren.
Beim Brand im Gebäude Constellation starben 41 Menschen, darunter sechs italienische Minderjährige. Verletzt wurden 115 Personen, davon vierzehn Italienerinnen und Italiener.
Die Begründung der Justiz
Die Walliser Justiz hielt fest, dass weder die italienische Staatsbürgerschaft mehrerer Opfer noch die von der Italienischen Republik getragenen Kosten für die Betreuung ihrer Bürgerinnen und Bürger genügen, um die Geschädigtenstellung zu begründen.
Das genannte Kriterium ist enger. Damit ein Staat als geschädigt gilt, muss er direkt in seinen eigenen persönlichen Rechten betroffen sein, wie es eine Privatperson wäre. Dass seine öffentlichen Interessen berührt sind, reicht nicht.
Nach dieser Lesart steht die Geschädigtenstellung den direkten Opfern zu, also den Personen, die sich im Gebäude befanden. Aus der Staatsangehörigkeit der Opfer leitet sie sich hingegen nicht ab.
Das Verfahren läuft wegen fahrlässiger Brandstiftung, fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung weiter. Für diese Tatbestände klärt die Justiz mögliche Verantwortlichkeiten ab.
Die Geschädigtenstellung ist keine Formalie. Sie erlaubt den Zugang zu den Verfahrensakten, die Beantragung von Beweiserhebungen und die Geltendmachung von Zivilansprüchen vor dem Strafgericht.
Unter den Opfern und Verletzten befinden sich zwanzig Personen italienischer Staatsangehörigkeit: die sechs beim Brand getöteten Minderjährigen und die vierzehn Verletzten. Auf diesen Zusammenhang stützte sich das abgelehnte Gesuch.
Der Entscheid betrifft die Verfahrensrolle eines Staates, nicht die Sache selbst. Die betroffenen Personen und ihre Angehörigen können sich einzeln als Privatkläger konstituieren.
Ob die Italienische Republik den Entscheid anfechten will, wurde nicht bekannt gegeben. Die Staatsanwaltschaft nannte keine Fristen für den Abschluss der Untersuchung.
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