Schweiz Justiz
Zwanzig Franken für den Kondukteur, wegen Bestechung verurteilt
Das Billett galt für eine Zone zu wenig. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ein Verfahren, und die Schlussrechnung übersteigt viertausend Franken.
Ein 61-jähriger italienischsprachiger Mann mit Wohnsitz in Zürich ist wegen Bestechung verurteilt worden, nachdem er einem Kondukteur zwanzig Franken angeboten hatte, um eine Busse zu vermeiden. Der Fall landete bei der Bundesanwaltschaft.
Die Kontrolle fand an einem Dienstag im Mai um 14.54 Uhr in einem Zug zwischen Schlieren und Hardbrücke statt. Der Fahrgast war von Schlieren nach Glattbrugg unterwegs, mit einem Billett, das für eine Zone weniger galt als die Strecke. Während der Kondukteur das Formular für die Sanktion ausfüllte, schlug der Mann ihm vor, die Sache auf sich beruhen zu lassen: "Komm, beruhige dich und vergiss das Formular, trink einen Kaffee", begleitet vom Angebot von zwanzig Franken.
Der Kondukteur des Zürcher Verkehrsverbunds lehnte ab und meldete den Vorfall. Am Bahnhof Hardbrücke rief der Fahrgast dem Personal nach: "Ihr seid eine Mafiaorganisation."
Warum der Bund zuständig ist
Kontrolleure des öffentlichen Verkehrs erfüllen eine übertragene öffentlich-rechtliche Aufgabe und gelten nach dem Strafgesetzbuch als Personen mit amtlicher Funktion. Ihnen einen Vorteil anzubieten, um eine pflichtwidrige Handlung zu erwirken, erfüllt den Tatbestand der aktiven Bestechung, für die der Bund zuständig ist. Der Unterschied zu einer blossen Übertretung wegen ungültigen Billetts ist damit erheblich.
Die Strafe beträgt dreissig Tagessätze zu 120 Franken, bedingt bei zwei Jahren Probezeit, im Wert von 3'600 Franken. Dazu kommen 500 Franken Verfahrenskosten. Der ursprüngliche Bussenbetrag für das ungültige Billett hätte 50 bis 100 Franken betragen.
Solche Fälle bleiben selten, sind aber nicht aussergewöhnlich. Die Transportunternehmen weisen ihr Personal an, jedes Angebot abzulehnen und den Vorfall zu dokumentieren, weil die Meldung der einzige Weg ist, damit die Handlung nicht folgenlos bleibt.
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