Kanton Fall Zali
Fall Zali: Meldung an den Rat der Magistratur zur Staatsanwaltschaft vor fünf Jahren
Die parlamentarische Unterkommission für die Oberaufsicht hat dem Rat der Magistratur eine Meldung zum Vorgehen von Generalstaatsanwalt Andrea Pagani in einem fünf Jahre alten Fall rund um Claudio Zali zugestellt. Der Präsident des Gremiums, Damiano Stefani, hat Abklärungen eingeleitet und kündigt einen Entscheid innerhalb von rund zehn Tagen an.
Der Fall rund um Staatsrat Claudio Zali weitet sich auf die Staatsanwaltschaft aus. Die parlamentarische Unterkommission für Justiz, zuständig für die Oberaufsicht, hat am 27. August eine Meldung an den Rat der Magistratur geschickt, das Gremium mit Sitz in Lugano, das die Disziplinar- und Aufsichtsgewalt über die Magistratspersonen ausübt. Gegenstand der Meldung ist das Vorgehen von Generalstaatsanwalt Andrea Pagani in einem fünf Jahre zurückliegenden Fall, der Zali betroffen hatte.
Bisher hatte sich die politische Aufmerksamkeit auf das Interesse des Staatsrats an der Geschichte eines 14-Jährigen konzentriert, der fast einen Monat lang im Gefängnis Farera inhaftiert war – im Zentrum einer Untersuchung wegen Amtsmissbrauchs und versuchter Nötigung im Zusammenhang mit einem von Zali gewünschten Treffen mit der Spitze der Gefängnisanstalten. Die neue Meldung betrifft hingegen eine andere Episode: Beigelegt ist eine E-Mail vom September 2021, die der RSI vorliegt und die das Verhalten von Zali gegenüber zwei Frauen betrifft.
Der Präsident des Rats der Magistratur, Damiano Stefani, sagte der RSI, er habe sofort Abklärungen eingeleitet. Er fügte an, seinen Entscheid zur Meldung innerhalb von rund zehn Tagen zu fällen.
Die Position des Generalstaatsanwalts
Generalstaatsanwalt Andrea Pagani bekräftigte gegenüber der RSI mehrfach, seine Position sei "limpida e pacifica" ("klar und unbestritten") und ihm werde in der Meldung nichts vorgeworfen. Das habe er bereits mit eigenen Stellungnahmen vor dem Rat der Magistratur dargelegt. Laut Pagani enthielt die E-Mail keine ausreichenden Tatverdachtsmomente, um ein Verfahren zu eröffnen. Zudem habe die Frau, die die E-Mail verfasst hatte und umgehend zur Einvernahme vorgeladen wurde, sich geweigert, eine Aussage zu Protokoll zu geben.
Die Verfasserin der E-Mail ist die 52-jährige Frau, die am 18. August tot im See vor Melide aufgefunden wurde. Es ist dieselbe Person, die die Aufnahmen der Telefongespräche mit Zali veröffentlicht hatte, in denen dieser unter anderem zu Gewalt gegen eine Frau aufrief. Von ihr ging auch die Untersuchung wegen mutmasslicher Straftaten gegen die sexuelle Integrität aus, die den Staatsrat betrifft. Zali bezeichnet diese Anzeige als falsch: Sie beruhe auf Lügen, und weder er noch die mutmassliche Betroffene hätten je ein unangemessenes Verhalten eingeräumt.
Voraussichtlich am Dienstag wird im Parlament erneut über die Angelegenheit gesprochen, möglicherweise im Rahmen einer allgemeinen Diskussion.
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