Kanton Meteo
Hitzewelle: Warnung der Stufe 4 im zentralen und südlichen Tessin
MeteoSchweiz erwartet ab Mittwoch, 29. Juli, eine neue Hitzewarnung. Stufe 4 betrifft die tieferen Lagen des zentralen und südlichen Tessins. In den Tälern des oberen Tessins ist eine Stufe 3 vorgesehen. Die Situation ist bis Mittwoch, 5. August, angekündigt.
Ab Mittwoch, 29. Juli, erwartet MeteoSchweiz eine neue Hitzewarnung in den tieferen Lagen des zentralen und südlichen Tessins. Die Warnung ist Stufe 4. Sie wird als starke Gefahr bezeichnet. In den Tälern des oberen Tessins ist eine Stufe 3 vorgesehen. Die Situation ist bis Mittwoch, 5. August, angekündigt.
Die operative Gruppe Gesundheit und Umwelt (GOSA) weist auf die Bedeutung hin, Schutzmassnahmen zu ergreifen, um die Gesundheitsrisiken durch die Hitze zu reduzieren. Es wird empfohlen, besonders auf die verletzlichsten Personen zu achten. Die Aufforderung richtet sich auch an Personen, die im Freien arbeiten. Die GOSA empfiehlt zudem, die Aktivitäten im Freien während der heissesten Stunden zu reduzieren.
Während einer längeren Periode mit intensiver Hitze, erklärt die Mitteilung, können auch bei Personen, die bei guter Gesundheit sind, starke Beschwerden auftreten. Das Problem hängt mit der verminderten Fähigkeit des Körpers zusammen, die übermässige Temperatur zu bekämpfen und zu senken. Unter diesen Bedingungen steigt das Risiko, schwere Erkrankungen wie Sonnenstich, Hitzschlag und Hitzekollaps zu entwickeln.
Das Departement für Gesundheit und Soziales erinnert Personen, die an chronischen Krankheiten leiden, insbesondere an Herz-Kreislauf-, Atemwegs-, Nieren- oder psychischen Erkrankungen, daran, dass gewisse Medikamente die Thermoregulation beeinflussen und die Dehydrierung begünstigen können. In diesen Fällen wird empfohlen, die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt oder die Apothekerin oder den Apotheker zu konsultieren.
Für Säuglinge, Kinder und besonders empfindliche Personen wird darauf hingewiesen, dass die physiologischen Schutzmechanismen gegen Hitze, wie Schwitzen und Vasodilatation, weniger wirksam sind. Bei Säuglingen im Kinderwagen unterstreicht die Mitteilung, wie wichtig es ist, das Verdeck nicht mit einem Tuch zu schliessen, damit die Luft zirkulieren kann.
Schutz der Arbeitnehmenden
Im Bereich der Arbeit erinnert das Departement für Finanzen und Wirtschaft daran, dass der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine Pflicht des Arbeitgebers ist, gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Arbeit. Die Nichtanwendung von Schutzmassnahmen, heisst es, kann strafrechtlich verfolgt werden.
Im Notfall fordert die Mitteilung auf, sich immer an den Dienst 144 zu wenden.
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