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Schweiz Asyl

Jans beruhigt nach Ceuta, doch die Kantone melden Druck

Der Bundesrat sagt, die Lage sei unter Kontrolle und die Gesuche nähmen nicht zu. Zürich, der Aargau und die Gemeinden zeichnen ein schwierigeres Bild.

von Gottardo 10. August 2026 3 Min. Lesezeit

Nach der Ankunft Tausender Migrantinnen und Migranten in Ceuta in den vergangenen Tagen hat Bundesrat Beat Jans erklärt, «die Lage ist unter Kontrolle». Nach Angaben des für das Asylwesen zuständigen Ministers verzeichnet die Schweiz keine Zunahme der Gesuche und baut die Pendenzen schrittweise ab.

Jans hielt fest, das Schengen-System habe funktioniert: Niemand der in Ceuta Angekommenen konnte in den übrigen Teil Europas weiterreisen. Es gebe keine Hinweise auf eine Zunahme der Asylgesuche im Land.

Die Zahlen zu den Ausreisen zeigen den Umfang der Verwaltungstätigkeit. Im ersten Halbjahr 2026 verliessen 3024 Personen die Schweiz freiwillig, 1172 wurden zwangsweise zurückgeführt und 906 nach dem Dublin-System in andere Staaten überstellt.

Der Bund verweist auch auf Fortschritte bei den Fristen. Die erweiterten Verfahren dauerten 2025 noch 571 Tage, jetzt 457. Der Gesamtdurchschnitt sank von 218 auf 164 Tage.

Die Rechnung für Kantone und Gemeinden

Vor Ort sieht das Bild anders aus. Zürich meldet rund zehntausend beim Bund hängige Asylfälle und Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Der Kanton Aargau hält seit Januar 2023 am Zustand des «Asylnotstands» fest: Damals führte er ein Notzentrum, heute sind es acht.

Die Gemeinden warnen vor einem «Zusammenbruch des Asylwesens» und nennen drei Lücken: Unterkünfte, Fachpersonal und öffentliche Akzeptanz. Der Bund selbst räumt ein, dass die ordentlichen Strukturen bei aussergewöhnlicher Belastung «teilweise überlastet» sein können.

Der grundlegende Befund betrifft die Grössenordnung. In der Schweiz leben heute über 235'000 Geflüchtete, rund dreimal so viele wie vor fünfzehn Jahren, und jedes Jahr werden zwischen 20'000 und 30'000 Asylgesuche eingereicht. Ein konstanter Zustrom auf eine aufgenommene Bevölkerung, die sich in der Zwischenzeit vervielfacht hat.

Bleibt die Frage der laufenden Kosten. 80% der Geflüchteten bleiben von der Sozialhilfe abhängig, eine Last, die kantonale und kommunale Budgets weit stärker trifft als das Bundesbudget. Die Verkürzung der Verfahrensdauer wirkt auf den Anfang des Weges; die Integration in den Arbeitsmarkt, die bestimmt, wie lange diese Last andauert, bleibt der ungelöste Punkt.

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