Schweiz Justiz
Aargau eröffnet eine externe Untersuchung zum Opferschutz
Der Kanton will das Handeln der Behörden im Fall Untersiggenthal prüfen, einschliesslich der Verfahrensdauer und des vom Migrationsamt verfügten Wegweisungsentscheids.
Der Kanton Aargau hat beschlossen, eine externe Untersuchung zum Verhalten seiner Behörden im Fall der Sexualdelikte in Untersiggenthal in Auftrag zu geben, in dem der frühere Grossrat Patrick Frei angeklagt ist.
Gegenstand der Prüfung ist nicht das Strafverfahren, das seinen Lauf nimmt, sondern das administrative Handeln rundherum. Die Untersuchung wird sich auf den Schutz zweier betroffener ausländischer Frauen und auf mögliche Versäumnisse der Amtsstellen konzentrieren. Geprüft wird, ob die Verfahren korrekt geführt wurden und ob die Behörden im Moment ihrer Entscheide über die nötigen Informationen verfügten.
Der Auftrag enthält auch einen vorausschauenden Teil. Die Beauftragten sollen beurteilen, ob der rechtliche Rahmen auf kantonaler oder eidgenössischer Ebene angepasst werden muss, um Opfer in vergleichbaren Situationen besser zu schützen.
Die Vorwürfe am Ursprung
Der Entscheid folgt darauf, dass die Presse die Strafverfahren gegen den früheren Grossrat öffentlich gemacht hat. Die Behörden wurden für den Umgang mit den ausländischen Opfern kritisiert, insbesondere für die lange Dauer der Untersuchung und für eine vom Migrationsamt gegen eine der Frauen verfügte Wegweisung.
Dieser letzte Punkt umreisst den institutionellen Knoten. Wer eine Straftat anzeigt und unterdessen einen Wegweisungsentscheid erhält, steht vor einem Konflikt zwischen zwei Verfahren, die nicht miteinander sprechen: dem Strafverfahren, das ihre Anwesenheit und ihre Aussage braucht, und dem Verwaltungsverfahren über das Aufenthaltsrecht, das eigenen Kriterien folgt. Die Abstimmung zwischen beiden Geleisen hängt von Regeln und Praxis ab, und genau das soll die Untersuchung rekonstruieren.
Die betroffenen Departemente und die Gemeinde Untersiggenthal haben gemeinsam festgehalten, dass eine von aussen geführte Untersuchung die wirksamste Lösung sei. Diese Wahl entzieht die Prüfung den beteiligten Stellen, die andernfalls ihr eigenes Handeln beurteilen müssten.
Die angekündigten Fristen sind lang. Die Vergabe des Auftrags ist bis Ende Monat vorgesehen, die Ergebnisse werden im Frühling 2027 erwartet.
Das Strafverfahren bleibt davon getrennt und ist hängig. Die Staatsanwaltschaft macht geltend, Frei habe mehrere Frauen und eine Minderjährige betäubt und sexuell angegriffen, und fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung, und keine Beurteilung der Verwaltungsuntersuchung wirkt sich auf jenen Entscheid aus.
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