Schweiz Polizeihaft
Parlament will die Polizeihaft von 24 auf 48 Stunden verlängern
Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat grundsätzlich dafür ausgesprochen, die maximale Dauer der Polizeihaft für Personen zu verdoppeln, die bei Ausschreitungen an Kundgebungen verdächtigt werden. Amnesty International und der Bundesrat haben Bedenken geäussert.

Der Nationalrat hat einer Motion grundsätzlich zugestimmt, die vorsieht, die Polizeihaft für Personen, die bei Ausschreitungen und Sachschäden während Kundgebungen verdächtigt werden, von 24 auf 48 Stunden zu verlängern. Der Vorstoss wurde von Ständerätin Petra Gössi (FDP/SZ) eingereicht und hatte bereits die Unterstützung des Ständerats erhalten. Ziel ist es, den Sicherheitskräften mehr Zeit für Abklärungen zu geben, bevor ein Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wird.
Die Befürworter der Massnahme verweisen auf eine Kundgebung in Bern, die vor einem Jahr in Gewalt ausartete und bei der die Polizei über 500 Personen kontrollierte. Die Identifizierung der Verantwortlichen, die Beweissicherung und die Auswertung von Bildmaterial hätten mehr Zeit erfordert, als die heute geltenden 24 Stunden erlauben. Max Hofmann, Generalsekretär des Schweizerischen Polizei-Beamten-Verbandes, ist der Ansicht, eine längere Frist würde es erlauben, die Rolle jeder festgehaltenen Person genauer zu klären und den Staatsanwaltschaften vollständigere Dossiers zu übergeben.
Zweifel am Zeitrahmen der Justiz
Der Vorschlag wirft jedoch eine zeitliche Problematik auf. Gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss der endgültige Entscheid über die Untersuchungshaft innerhalb von 96 Stunden nach der Festnahme fallen. Verfügte die Polizei über 48 statt 24 Stunden, bliebe der Staatsanwaltschaft und den Zwangsmassnahmengerichten weniger Zeit, den Fall zu prüfen und über eine allfällige Bestätigung der Untersuchungshaft zu entscheiden.
Für Alicia Giraudel, Juristin bei Amnesty International Schweiz, könnte diese zeitliche Verknappung es erschweren, die Verfahrensrechte der festgehaltenen Personen zu gewährleisten und eine gründliche gerichtliche Kontrolle durchzuführen. Auch der Bundesrat hat Zweifel an der Umsetzbarkeit der Reform geäussert. Die Vertreter der Polizei sind dagegen der Meinung, dass umfassendere Vorabklärungen die Arbeit der Staatsanwaltschaften erleichtern und beschleunigen könnten.
Die Debatte betrifft auch die Funktion der Polizeihaft selbst. Für Amnesty International stellt eine Verlängerung des Freiheitsentzugs einen schwereren Eingriff in die Grundrechte dar, der besonders sorgfältig begründet werden muss. Hofmann sieht darin hingegen eine mögliche abschreckende Wirkung gegenüber Personen, die sich an Gewalt während Kundgebungen beteiligen. Menschenrechtsorganisationen weisen dieses Argument zurück: Die Polizeihaft dürfe keine strafende Funktion haben, da es sich um eine rein verfahrensrechtliche Massnahme handle, für die bis zu einer allfälligen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte.
Nach der grundsätzlichen Zustimmung des Parlaments muss der Bundesrat nun eine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten. Dabei muss er den genauen Zweck der Polizeihaft klären sowie die Art und Weise, wie die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eingehalten werden können. Auf diese beiden Punkte wird sich die nächste politische und juristische Auseinandersetzung konzentrieren.
Kommentare
Es gibt noch keine Kommentare. Deine Stimme kann die erste sein.

