Schweiz Invalidenversicherung
Invalidenversicherung: Ohne Reform sind die Mittel bis 2031 aufgebraucht
Der Bundesrat hat eine Reform der Invalidenversicherung in die Vernehmlassung gegeben, mit der die berufliche Integration junger Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt und die Finanzen der Versicherung stabilisiert werden sollen. Ohne Massnahmen wäre das Vermögen der IV bis 2031 aufgebraucht.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur nächsten Reform der Invalidenversicherung (IV) eröffnet. Die Landesregierung will die berufliche Integration der Versicherten stärken und gleichzeitig die Finanzen der Versicherung sanieren, die sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert haben.
In den letzten Jahren ist die Zahl der neuen IV-Renten in allen Altersgruppen gestiegen, am stärksten jedoch bei jungen Menschen zwischen 18 und 24 Jahren. Hauptgrund dafür sind psychische Erkrankungen: Wer schon so früh im Leben eine Rente bezieht, läuft Gefahr, lange davon abhängig zu bleiben, weil der Einstieg oder Wiedereinstieg ins Erwerbsleben schwieriger ist.
Deshalb schlägt die Regierung eine neue Integrationsleistung vor, die sich an rund tausend junge Menschen pro Jahr richtet, die über ein Integrationspotenzial verfügen, deren Gesundheitszustand aber heute eine Teilnahme an den beruflichen Eingliederungsmassnahmen der IV nicht zulässt. Sie würde aus einem Integrationstaggeld von rund 1000 Franken im Monat sowie aus einer langfristigen, individuellen Begleitung bestehen, in die auch das Umfeld der betroffenen Person einbezogen würde. Die Reform soll zudem den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen für junge Menschen sowie für Personen mit niedrigem Einkommen oder geringer Qualifikation verbessern, die heute oft die Voraussetzungen für eine berufliche Wiedereingliederung nicht erfüllen.
Einsparungen und neue Beiträge
Die Finanzen der IV weisen seit Anfang der Neunzigerjahre ein strukturelles Defizit auf. 2025 überstieg das Defizit 200 Millionen Franken, und den Prognosen zufolge könnte es bis 2030 auf über 600 Millionen steigen. Der Ausgleichsfonds verfügt derzeit nur über eine Liquidität von 33 Prozent der jährlichen Ausgaben, gegenüber den gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent: Ohne Korrekturen wäre das Vermögen bis 2031 aufgebraucht.
Um die Ausgaben zu senken, schlägt der Bundesrat vor, die Schwelle für den Anspruch auf eine ganze Rente von einem Invaliditätsgrad von 70 auf 80 Prozent anzuheben und das Taggeld für Personen ohne Unterhaltspflichten zu kürzen, nach dem Vorbild der Arbeitslosenversicherung. Diese Massnahmen würden den Schätzungen der Regierung zufolge die Ausgaben der IV 2030 um 150 Millionen Franken senken. Offen bleibt, wie viele Menschen mit einem Invaliditätsgrad zwischen 70 und 80 Prozent künftig eine tiefere Rente erhalten werden und welcher finanzielle Spielraum jenen bleibt, die bereits die niedrigeren Taggelder beziehen.
Auf der Einnahmenseite setzt die Regierung auf eine befristete und eine dauerhafte Erhöhung der Lohnbeiträge, auf einen zusätzlichen Beitrag für Einkommen über 181'440 Franken sowie auf einen Anteil der Spielbankenabgabe, die heute ausschliesslich der AHV zufliesst. Der zusätzliche Beitrag würde zu gleichen Teilen zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebern aufgeteilt. Die Regierung geht davon aus, dass die Gesamtheit der Massnahmen es dem IV-Fonds erlauben würde, bis 2036 wieder die gesetzlich vorgeschriebenen 50 Prozent der jährlichen Ausgaben zu erreichen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Februar 2027.
Kommentare
Es gibt noch keine Kommentare. Deine Stimme kann die erste sein.
