Schweiz Justiz
In Zürich beginnt der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz
Der frühere Raiffeisen-Chef, erstinstanzlich zu drei Jahren und neun Monaten verurteilt, steht wieder vor dem Kantonsgericht. Die Verhandlungen dauern bis zum 21. August.
Am Montagmorgen hat vor dem Kantonsgericht Zürich, bei grossem Publikumsandrang, der Berufungsprozess gegen den früheren Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und seine Mitangeklagten begonnen. 2022 war Vincenz zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, insbesondere wegen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung. Sein früherer Geschäftspartner Beat Stocker, der die Kreditkartenherausgeberin Aduno, heute Viseca, geleitet hatte, erhielt vier Jahre Haft.
Die Verhandlungen sind bis zum 21. August angesetzt. Angesichts der Komplexität des Falls ist noch nicht bekannt, wann das Urteil ergeht.
Im Zentrum der Anklage stehen mehrere Firmenübernahmen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen sich die beiden Hauptangeklagten mit Beteiligungen an diesen Gesellschaften unrechtmässig bereichert und anschliessend dafür gesorgt haben, dass Raiffeisen oder Aduno die Firmen übernahmen. Daraus sollen ihnen Millionengewinne zugeflossen sein.
Ein zweiter Strang betrifft die Spesen des früheren Bankers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Firmenkreditkarten für private Zwecke eingesetzt und der Bank Besuche in Stripclubs sowie Reisen nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten belastet zu haben. In der Anklageschrift werden diese Ausgaben als «Tour de Suisse nel mondo a luci rosse» (Tour de Suisse durch die Rotlichtwelt) beschrieben. Vor Gericht hat Vincenz sie stets als Pflege von Geschäftsbeziehungen gerechtfertigt.
Ein langer Verfahrensstreit
Die Berufung folgt auf Jahre juristischer Auseinandersetzung. Im Februar 2024 hatte das Kantonsgericht das erstinstanzliche Urteil wegen Verfahrensmängeln aufgehoben: Die 356 Seiten lange Anklageschrift sei unnötig weitschweifig und detailliert und erschwere eine wirksame Verteidigung. Zudem sei sie für einen französischsprachigen Mitangeklagten nicht vollständig übersetzt worden. Die Akten gingen deshalb an die Staatsanwaltschaft zurück, damit sie eine neue Anklageschrift verfasse.
Die Staatsanwaltschaft wehrte sich mit Erfolg. Anfang 2025 erklärte das Bundesgericht das Dokument für zulässig, stellte die Gültigkeit des ersten Urteils wieder her und wies den Fall zur materiellen Prüfung an das Kantonsgericht zurück. Im Frühling dieses Jahres verlangten die Anwälte der Angeklagten eine weitere Verschiebung des Berufungsprozesses, begründet mit noch hängigen Beschwerden in Lausanne. Das Gesuch wurde abgelehnt.
Inzwischen hat sich auch die private Vermögenslage des früheren Bankchefs verändert. Eine Ferienvilla in Morcote wurde in einer Zwangsversteigerung für rund vier Millionen Franken verkauft. Auch sein Haus in Niederteufen im Kanton Appenzell Ausserrhoden ging weg, mit einem Erlös von rund zehn Millionen.
Ans Licht kam der Fall 2016. Enthüllungen des Journalisten von Inside Paradeplatz, Lukas Hässig, lösten Ermittlungen zu Beteiligungen von Raiffeisen an vier später von der St. Galler Bank übernommenen Gesellschaften und zum Verhältnis zwischen Vincenz und Stocker aus.
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