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Kanton Gerichtliche Untersuchung

Tote im See bei Melide: Fremdeinwirkung ausgeschlossen

Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat erste Ergebnisse der Autopsie der 52-jährigen Frau bekannt gegeben, die tot im Luganersee bei Melide aufgefunden wurde. Eine Fremdeinwirkung wird ausgeschlossen, toxikologische Untersuchungen stehen aber noch aus.

von Redazione 28. August 2026 2 Min. Lesezeit Luganese

Die Tessiner Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei haben die ersten Ergebnisse der Untersuchungen zum Leichnam einer 52-jährigen Schweizerin mit Wohnsitz in der Region Lugano bekannt gegeben, die leblos im Luganersee bei Melide aufgefunden worden war. Laut den Behörden haben die bisherigen Abklärungen keinen Hinweis auf eine Fremdeinwirkung bei der Todesursache ergeben.

Der vorläufige rechtsmedizinische Autopsiebericht hat keine alternative traumatische oder pathologische Todesursache festgestellt. Deshalb gilt derzeit ein Tod durch Ertrinken als wahrscheinlichste Hypothese der Ermittler. Die Behörden betonen jedoch, dass es sich um eine vorläufige Schlussfolgerung handelt.

Der vorläufige Bericht muss noch durch die Ergebnisse weiterer bereits angeordneter Untersuchungen ergänzt werden, die noch ausstehen. Dabei handelt es sich insbesondere um ein umfassendes toxikologisches Screening und um histologische Proben, die nötig sind, damit die Schlussfolgerungen auch aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht bestätigt werden können. Parallel dazu werden weiterhin Spuren ausgewertet und Zeugenaussagen gesammelt.

Der Fall rund um die Aufnahmen mit Zali

Der Fall hatte grosses Aufsehen erregt, weil die Frau weniger als einen Monat vor ihrem Tod Aufnahmen von Telefongesprächen mit Regierungsrat Claudio Zali veröffentlicht hatte, die bereits für Aufsehen gesorgt hatten.

Parallel zum Fall des Leichenfundes im See läuft auch ein weiteres Verfahren, das nach einer von der Frau am 8. August erstatteten Anzeige wegen eines Angriffs eröffnet wurde. Das Verfahren, in dem die Straftatbestände versuchter schwerer Körperverletzung und einfacher Körperverletzung geprüft werden, richtet sich derzeit gegen unbekannt.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie über die Entwicklungen der Ermittlungen erst informieren werde, wenn gesicherte Erkenntnisse vorliegen. Die Behörden betonten, dass sie dabei die geltenden Vorschriften und die Angehörigen des Opfers respektieren und die für die laufenden Abklärungen nötige Zeit berücksichtigen würden.

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