Schweiz Freiburg
Brandserie in Romont: drei Minderjährige festgenommen und geständig
Zwei 15-Jährige und ein 16-Jähriger haben eine unterschiedlich weit reichende Verantwortung für die Brände eingeräumt, die das Freiburger Städtchen seit dem 21. Juni treffen.
Drei Minderjährige sind von der Freiburger Polizei festgenommen worden und haben in unterschiedlichem Ausmass die Verantwortung für die Brandserie eingeräumt, die Romont seit Juni trifft. Es handelt sich um einen 16-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Region und um zwei 15-jährige Schweizerinnen, die eine in der Gegend, die andere im Kanton Waadt wohnhaft.
Der jüngste Vorfall ereignete sich am Freitagabend. Gegen 21.30 Uhr ging bei der Einsatz- und Alarmzentrale der Kantonspolizei die Meldung über einen Brand am Strassenrand in der rue du Château ein, unweit des Friedhofs. Vor Ort rückten die Feuerwehrleute des Bataillons Süd und mehrere Patrouillen aus. Als die Einsatzkräfte eintrafen, waren die Flammen von einem Chauffeur der Freiburgischen Verkehrsbetriebe bereits teilweise gelöscht; die Feuerwehr schloss die Löscharbeiten ab. Gebrannt hatte am Boden liegender Abfall, das Feuer hatte auf eine Böschung und einen Wurzelstock übergegriffen. Verletzt wurde niemand.
Fünf Vorfälle seit dem 21. Juni
Die noch am selben Abend aufgenommenen Ermittlungen führten rasch zur Identifizierung der drei Verdächtigen. Am folgenden Tag, Samstag, 15. August, nahmen die Ermittler der Kriminalpolizei sie fest und setzten sie vorläufig in Haft.
Die rekonstruierte Abfolge beginnt am 21. Juni mit einem Brandausbruch in der Primarschule. Drei Tage später fanden die Behörden Spuren eines Brandversuchs bei den öffentlichen Toiletten des Tour Boyer, wo am 28. Juni tatsächlich ein Feuer ausbrach. Zwei Tage danach griffen die Flammen auf die Turnhalle Les Avoines über. Der letzte Fall ist jener vom vergangenen Freitag am Strassenrand.
Die Ermittlungen laufen weiter, um den Hergang jedes einzelnen Vorfalls und den Grad der Verantwortung der Beschuldigten genau zu klären. Die drei werden dem Jugendstrafgericht überwiesen, das für die Fortführung des Verfahrens zuständig ist.
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