Schweiz Sportjustiz
Eiskunstläuferin stürzte fünf Meter tief, zwei Techniker verurteilt
Das Polizeigericht Lausanne hat zwei Techniker einer deutschschweizer Eventfirma wegen des Unfalls einer russischen Eiskunstläuferin bei den Olympischen Jugend-Winterspielen 2020 verurteilt. Freigesprochen wurden hingegen der Ehemann der Sportlerin und zwei weitere Techniker, die an der Organisation der Vorführung beteiligt waren.
Das Polizeigericht Lausanne hat zwei Personen wegen des Unfalls einer russischen Eiskunstläuferin bei den Olympischen Jugend-Winterspielen 2020 verurteilt. Das Polizeigericht ist in der Schweiz für weniger schwere Straftaten zuständig, die mit einer Geldstrafe oder einer kurzen Freiheitsstrafe geahndet werden.
Bei den beiden Verurteilten handelt es sich um Techniker einer deutschschweizer Eventfirma. Das Gericht verhängte gegen beide eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken, insgesamt 9'000 Franken, mit einer bedingten Vollzugsdauer von zwei Jahren: Die Strafe wird also nicht vollzogen, wenn sich die Verurteilten innerhalb dieser Frist keiner weiteren Straftat schuldig machen. Laut der Gerichtspräsidentin haben sich die beiden der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gemacht – ein Delikt, das in der Schweiz bestraft wird, wenn jemand fahrlässig einer anderen Person einen besonders schweren körperlichen Schaden zufügt.
Das Verfahren betraf auch drei weitere Personen: den Ehemann der Athletin und zwei weitere Techniker, die an der Organisation der Vorführung beteiligt waren. Sie wurden vom Gericht freigesprochen.
Der Sturz auf dem Eis von Malley
Die Eiskunstläuferin Sevastianova stürzte aus fünf Metern Höhe, während sie sich auf dem Eis der Eisbahn von Malley in Lausanne schwang. Während der Vorführung hing sie an einem Seil, das mit einer Winde verbunden war.
Bei dem Sturz erlitt die Sportlerin schwerste Verletzungen an Schädel, Gesicht und Leber. Die Folgen waren so gravierend, dass sie nicht mehr zu ihrer sportlichen Tätigkeit zurückkehren konnte.
Die nach dem Unfall eingeleitete Untersuchung ergab, dass der Sturz auf eine fehlerhafte Installation der Winde zurückzuführen war, an der die Eiskunstläuferin während der Vorführung befestigt war. Auf dieser technischen Verantwortung stützte das Gericht die Verurteilung der beiden Angeklagten und unterschied sie damit von der Rolle der übrigen an der Organisation beteiligten Personen, denen keine strafrechtliche Verantwortung nachgewiesen werden konnte.
Das Urteil beendet das Strafverfahren, das nach dem Unfall eingeleitet wurde, der sich vor mehreren Jahren im Rahmen der von der Schweiz ausgerichteten Olympischen Jugendspiele ereignete.
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