Schweiz Gesundheit
Spitäler sollen Interessenbindungen ihrer Ärzteschaft offenlegen
Die Eidgenössische Qualitätskommission empfiehlt regelmässige Offenlegungspflichten und stärkere Kontrollen bei experimentellen Behandlungen. Anlass sind die Vorgänge in der Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich.
Spitäler auf den kantonalen Spitallisten sollen die Interessenbindungen ihres leitenden Personals vollständig und regelmässig offenlegen. Mit dieser Empfehlung will die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) das Risiko senken, dass persönliche oder finanzielle Interessen medizinische Behandlungen beeinflussen.
Die Kommission fordert die Kantone auf, die Aufnahme in eine Spitalliste an diese Transparenzpflicht zu knüpfen. Die Einrichtungen sollen zudem wirksam verhindern, dass aus gemeldeten Verbindungen Interessenkonflikte entstehen, und gegenüber den Patientinnen und Patienten direkte Verantwortung übernehmen.
Ein zweiter Teil der Empfehlungen betrifft Forschung und experimentelle Behandlungen. Strategische und operative Leitungsorgane sollen sicherstellen, dass jedes Projekt dem Humanforschungsgesetz und den ethischen Regeln entspricht. Dazu gehören die Bewilligung durch die zuständige Stelle, eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung, vollständige Patienteninformation, freiwillige Teilnahme, Dokumentation und die Überwachung des klinischen Verlaufs.
Konsequenzen aus dem Zürcher Fall
Die Empfehlungen folgen auf die Untersuchung der Vorgänge zwischen 2016 und 2020 in der Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich. Der Fall wird mit dem früheren Klinikdirektor Francesco Maisano in Verbindung gebracht. Das Spital übermittelte der Justiz rund zwanzig Fälle; Maisano weist die Vorwürfe zurück. Über eine mögliche Verantwortung müssen die rechtlichen Abklärungen entscheiden, und es gilt die Unschuldsvermutung.
Die EQK will innovative Behandlungen nicht verhindern. Medizinischer Fortschritt erfordere jedoch Spitalleitungen sowie Aufsichts- und Zulassungsorgane, die sowohl klinische Risiken als auch wirtschaftliche Interessen der Beteiligten kritisch prüfen.
Die Empfehlungen schaffen für sich allein noch keine neue landesweite Pflicht. Ihre Umsetzung liegt bei den Kantonen und den Leitungsgremien der Leistungserbringer. Politisch entscheidend wird sein, Transparenz in überprüfbare Kriterien zu übersetzen, die regelmässig aktualisiert werden und Folgen haben, wenn ein Konflikt nicht bewältigt wird.
Für Patientinnen und Patienten reicht die Veröffentlichung einer Liste nicht aus. Entscheidend ist, dass ein Spital relevante Interessen vor einem Therapieentscheid erkennt und dass die Zustimmung zu einem experimentellen Verfahren tatsächlich informiert und freiwillig erfolgt.
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