Kanton Verbände
Lucibello weist die Vorwürfe zurück: keine Gelder entzogen
Der frühere Präsident antwortet auf die Mitteilung, mit der ihn der Verband entfernt hat. Er erklärt, nach den internen Verfahren gehandelt zu haben, und verlangt die Wahrung der Unschuldsvermutung.
Enzo Lucibello hat auf den Entscheid reagiert, mit dem ihn die Disti von der Präsidentschaft entfernt hat. Der Verband des Tessiner Grossverteilers hatte die Massnahme mit einer unsachgemässen Verwendung der Mittel begründet.
In seiner Stellungnahme hält der frühere Präsident fest, dem Verband sei kein Betrag entzogen worden. Er erinnert daran, ihn achtzehn Jahre lang geführt zu haben, und macht geltend, in dessen ausschliesslichem Interesse und nach den internen Verfahren gehandelt zu haben.
Lucibello erklärt zudem, alle von ihm getätigten Vorgänge seien nachvollziehbar, dokumentiert und offen abgewickelt worden. Er widersetzt sich jeder Auslegung, die auf eine persönliche Bereicherung oder eine betrügerische Verwendung der Verbandsmittel schliessen lässt.
Die angekündigten Abklärungen
Der frühere Präsident bietet den internen Kontrollorganen und den zuständigen Behörden volle Zusammenarbeit an. Er erklärt, sämtliche Buchhaltungsunterlagen zur Prüfung bereitzustellen.
Schliesslich verlangt er, dass die Unschuldsvermutung bis zum Abschluss der angekündigten Abklärungen gewahrt bleibe und seine persönliche wie berufliche Würde vor vorschnellen Urteilen geschützt werde.
Der Fall befindet sich damit in einer Phase mit zwei unterschiedlichen Darstellungen. Auf der einen Seite die Mitteilung des Vorstands, der von Vorgängen spricht, über die er nicht angemessen informiert worden sei. Auf der anderen die Position des Betroffenen, wonach dieselben Vorgänge dokumentiert und regelkonform gewesen seien.
Der Abstand zwischen beiden Fassungen betrifft somit die Kenntnis und die Bewilligung der Handlungen, weniger deren Bestehen. Genau das sollen die angekündigten Buchprüfungen klären.
Keine Justizbehörde hat sich bisher zum Fall geäussert. Zeitangaben zu den internen Verfahren machte keine der beiden Seiten.
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